Hallo, bei der letzten Betriebsratssitzung, die sehr kurzfristig (innerhalb einer Stunde) einberufen wurde, waren 5 von neun regulären Mitgliedern verhindert. Vom BRV wurden daraufhin nur 2 Ersatzmitglieder eingeladen, so dass der Betriebsrat dann mit 4 regulären Mitgliedern und diesen beiden Ersatzmitgliedern beschlussfähig war. Es wären noch ausreichend Ersatzmitglieder verfügbar gewesen um die volle Anzahl von 9 Betriebsratsmitgliedern (einschl. Ersatz) zu erreichen.
Frage 1: Ist dieses Vorgehen zulässig?
Frage 2: Sind die in dieser Betriebsratssitzung gefassten Beschlüsse gültig)