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Richtige Anzahl Ersatzmitglieder

W
Wonder
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei der letzten Betriebsratssitzung, die sehr kurzfristig (innerhalb einer Stunde) einberufen wurde, waren 5 von neun regulären Mitgliedern verhindert. Vom BRV wurden daraufhin nur 2 Ersatzmitglieder eingeladen, so dass der Betriebsrat dann mit 4 regulären Mitgliedern und diesen beiden Ersatzmitgliedern beschlussfähig war. Es wären noch ausreichend Ersatzmitglieder verfügbar gewesen um die volle Anzahl von 9 Betriebsratsmitgliedern (einschl. Ersatz) zu erreichen. Frage 1: Ist dieses Vorgehen zulässig? Frage 2: Sind die in dieser Betriebsratssitzung gefassten Beschlüsse gültig)

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Community-Antworten (4)

R
rolfo

30.04.2014 um 17:23 Uhr

Wenn 4 BRM rechtlich verhindert waren müssen 4 EBRM geladen werden, sonst wären die gefassten ungültig. Aber erst mal klären ob die wirklich rechtlich verhindert waren. Waren 2 rechtlich verhindert und die anderen beiden haben aus sonstigen Gründen nicht an der Sitzung teilgenommen hat der BRV richtig gehandelt.

W
Wonder

30.04.2014 um 17:28 Uhr

Die 5 Fehlenden waren rechtlich verhindert: Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Arztbesuch.

K
Kölner

30.04.2014 um 17:31 Uhr

Per se wird ejn Beschluss nicht ungültig.

G
gironimo

30.04.2014 um 19:07 Uhr

Was sagt denn der BRV dazu? Vielleicht hat er nicht mehr erreicht? Bei kurzfristigen Ereignissen wird es manchmal schwer.

Aber erst steht mal der Beschluss. Wenn, dann müsste ihn erst einmal einer Anfechten. Aber wer hat ein Interesse daran.....

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