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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neuwahl nach erfolgter Neuwahl

K
Kassandra
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb fanden gerade Neuwahlen statt. Eine Abteilung hatte den Termin zur Einreichung der Listen verpasst. Um Neuwahlen zu erreichen sind aus einer anderen Abteilung Mitglieder zurückgetreten. Unter Hinzuziehen aller auf den Listen stehender Mitarbeiter wurde der neue BR gewählt. Dieser tritt am 03.05. ins Amt. Bei der konstituierenden Sitzung teilte noch ein Mitglied seinen Rücktritt mit. Damit sinkt der neue BR unter die vorgeschriebenen Mitgliederzahl. Gibt es einen festen Termin bis wann die Neuwahl anlaufen muss? Wie schnell muss der Aushang erfolgen, dass ein neuer Wahlvorstand gesucht wird?

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Community-Antworten (4)

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nicoline

29.04.2014 um 22:39 Uhr

Um Neuwahlen zu erreichen sind aus einer anderen Abteilung Mitglieder zurückgetreten. Vor der Wahl geht das eigentlich nur, wenn die Wahlvorschlagsliste dann noch mal ganz neu gemacht wird, da würde dann schon mal ein Fehler vorliegen!

Unter Hinzuziehen aller auf den Listen stehender Mitarbeiter wurde der neue BR gewählt. Was genau meinst Du damit, bzw. welches Wahlverfahren läuft bei Euch?

Gibt es einen festen Termin bis wann die Neuwahl anlaufen muss? Nein, es heißt, dass der BR dann unverzüglich Neuwahlen einzuleiten hat. Unverzüglich bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung.

K
kassandra

29.04.2014 um 22:53 Uhr

  1. die Mitglieder sind nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse zurückgetreten.
  2. Listenwahl
N
nicoline

29.04.2014 um 22:58 Uhr

      1. Aha. Es bleibt dabei: letzter Satz Antwort 234915
K
kassandra

29.04.2014 um 23:02 Uhr

Erstmal Danke für die schnelle Antwort.

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