Erstellt am 29.04.2014 um 20:39 Uhr von nicoline
*Um Neuwahlen zu erreichen sind aus einer anderen Abteilung Mitglieder zurückgetreten.*
Vor der Wahl geht das eigentlich nur, wenn die Wahlvorschlagsliste dann noch mal ganz neu gemacht wird, da würde dann schon mal ein Fehler vorliegen!
*Unter Hinzuziehen aller auf den Listen stehender Mitarbeiter wurde der neue BR gewählt.*
Was genau meinst Du damit, bzw. welches Wahlverfahren läuft bei Euch?
*Gibt es einen festen Termin bis wann die Neuwahl anlaufen muss?*
Nein, es heißt, dass der BR dann unverzüglich Neuwahlen einzuleiten hat. Unverzüglich bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung.
Erstellt am 29.04.2014 um 20:53 Uhr von kassandra
1. die Mitglieder sind nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse zurückgetreten.
2. Listenwahl
Erstellt am 29.04.2014 um 20:58 Uhr von nicoline
1. + 2. Aha.
Es bleibt dabei: letzter Satz Antwort 234915
Erstellt am 29.04.2014 um 21:02 Uhr von kassandra
Erstmal Danke für die schnelle Antwort.