Erstellt am 22.05.2012 um 16:58 Uhr von Kölner
@gamat
Man sinkt dann auf die nächstkleinere BR-Größe bis man genug BRM hat...
Erstellt am 22.05.2012 um 17:12 Uhr von BRMetall
Es ist erst einmal auf die möglichen EBRM zurück zugreifen. Nur wenn keine gegeben sind, dann § 11 wie oben.
Bedeutet aber dann auch für die Betroffenen, dass sie keine besonderen Kündigungsschutz haben. Ich gehe auch davon aus, dass hier dann auch nicht der besondere Kündigungsschutz für Wahlbewerber greifen wird, da ja offenbar kein ernsthaftes Interesse am Mandat