Erstellt am 29.04.2014 um 14:49 Uhr von martinez
Hi,
als aller erstes mal...
Kündigungen werden grundsätzlich wiedersprochen.
Ihr seit kein Richter, der soll dies dann entscheiden(immer wiedersprechen).
Also die Fahrtkosten muss der AG übernehmen sag ich jetzt mal.
Bei der Anreisezeit bin ich mir nicht sicher, da es ein Ehrenamt ist was du ausübst...aber werden bestimmt noch einige Kommentare kommen die wo sich auskennen damit.
Gruß
Erstellt am 29.04.2014 um 14:51 Uhr von Huusmeester
Da du dich im Urlaub befindest , kannst du dies dem BRV als Verhinderungsgrund nennen und er lädt ein Ersatzmitglied ein . Falls du von dir aus unbedingt dran teilnehmen möchtest so ist das deine Sache und du trägst die Kosten , da freiwillig und unnötig .
Erstellt am 29.04.2014 um 15:36 Uhr von frischlinge
@Huusmeester
Hallo,
kann ich mit eigentlich nicht vorstellen , das ich auf die Kosten sitzen bleibe.
Wen das so wäre , ist man tatsächlich fehl am Platz.
In unseren Betrieb wäre es so geregelt , das die Fahrtzeit bezahlt würde und die Arbeitszeit.
Tariflich sieht es so aus das die Fahrtzeit hier als Arbeitszeit zählt.
Erstellt am 29.04.2014 um 15:55 Uhr von Widder
Wenn doch alles geregelt ist, wie du schreibst, dann verstehe ich nicht, warum du fragst..
Mach deine Ansprüche geltend, und gut is....
Erstellt am 29.04.2014 um 15:59 Uhr von frischlinge
@Widder
Ich Frage weil ich neu im BR bin ..........
Dieses ist so geregelt wen wir unserer Arbeit nachgehen.
Gilt dieses den auch wen ich Zuhause bin , im Urlaub ?
So sollte eigentlich meine Frage lauten.
Werde es so wie du es sagst Beanspruchen.
Erstellt am 29.04.2014 um 16:07 Uhr von rolfo
Guck mal hier:
Betriebsratssitzung während Erholungsurlaub
Nimmt ein Betriebsrat während seines Erholungsurlaubs an Betriebsratssitzungen teil, hat er keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die entsprechend aufgewendete Zeit.
Der Kläger – ein Betriebsratsmitglied - ist bei der Beklagten beschäftigt.
Während seines Erholungsurlaubs nahm er an drei Terminen für die Dauer von insgesamt sieben Stunden an Betriebsratssitzungen teil.
Der Kläger verlangte von der Beklagten bezahlte Freistellung für die entsprechend aufgewendete Zeit auf Grundlage von § 37 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Das ArbG Bonn hat die Klage abgewiesen.
Der Erholungsurlaub ist kein betriebsbedingter Grund im Sinne des § 37 Abs. 3 BetrVG, der eine bezahlte Freistellung rechtfertigen würde. Vielmehr handelt es sich um einen persönlichen Grund des Klägers.
Dafür spricht, dass der Arbeitnehmer den Urlaubszeitraum grundsätzlich frei wählen kann (§ 7 Abs. 1 S. 1 Bundesurlaubsgesetz). Die Betriebsratstätigkeit während des Erholungsurlaubs liegt damit außerhalb der Arbeitszeit.
ArbG Bonn, Urt. v. 06.11.2008 - 3 Ca 1643/08
ArbG Bonn-online
aus: Rechtsprechung
06.02.2009 (sh) - © www.arbeitsrecht.de
Erstellt am 29.04.2014 um 16:21 Uhr von gironimo
Das Urteil sagt aber nichts über die Fahrtkosten, die meiner Meinung nach bezahlt werden müssen. Hinsichtlich der Zeit, würde ich es zumindest probieren. Vielleicht ist der AG "großzügig" und wendet die ansonsten übliche Regel im Haus an (Du deutest so etwas an).
Ansonsten solltet Ihr - wie hier schon gesagt wurde - nach Gründen suchen, warum Ihr der Kündigung widersprecht. Findet Ihr nichts (was ich nicht hoffe) schweigt der BR.
Erstellt am 29.04.2014 um 16:31 Uhr von frischlinge
Ja ich denke ich werde die Zeit der Sitzung aufschreiben.
Den die anderen bekommen es auch bezahlt.
Denke hier sollte gleich behandelt werden!!!!
Sehe ich aber auch sehr Positiv entgegen.
Grundsätzlich sehe ich das auch so , das wir keine Richter sind und ich werde den Teufel tun
und in 1 Stunde entscheiden.
Nach meiner Meinung sollten doch erst mal alle angehört werden.
Die Parteien an einen Tisch geholt werden, sicherlich müssen beide Parteien dazu stimmen.
Ist dieses nicht der Fall , so kann ich noch weniger entscheiden, falls überhaupt.
Ich werde in diesen Fall ein absolutes No go geben.
Soll der Richter entscheiden und die Möglichkeit für den AN sollte positiv bleiben vor den AG:
Ich werde nicht zustimmen......
Erstellt am 29.04.2014 um 17:09 Uhr von gironimo
"Die Parteien an einen Tisch geholt werden"
welche Parteien meinst Du?
Der AG oder Chef?
Den würde ich niemals befragen. Der AG hat den BR bei der Anhörung nach § 102 BetrVG umfassend zu informieren. Wenn da Informationen fehlen, die Dir die nötige Erhellung bringen würden - tja dann war die Information wohl nicht ausreichend. Und das interessiert mit Sicherheit den Anwalt des Gekündigten.....
Bei einer Kündigung - insbesondere wenn sie ungerechtfertigt erscheint - sollte der BR eher eine passive Rolle annehmen.
Erstellt am 29.04.2014 um 17:20 Uhr von blackjack
Urlaub=Verhinderung=Ersatzmitglied
Warum soll der AG zusätzliche Kosten übernehmen?
http://www.heise.de/resale/artikel/Die-Friedhoefe-sind-voller-Menschen-die-unersetzbar-waren-das-ist-ja-das-Dilemma-406445.html
Erstellt am 29.04.2014 um 17:43 Uhr von frischlinge
@blackjack
Jeder ist ersetzbar . Nun dann soll es so sein.
Warum sollte er es nicht übernehmen , da die Tätigkeit doch verübt wird.
Nicht desto trotz werde ich es aufschreiben und denke auch das ich es bezahlt bekomme.
Und wo siehst du da zusätzliche Kosten?
Nimmt er das Ersatzmitglied so muss er es auch bezahlen und bringt nichts ein.
@blackjack
Auch dir ein Danke für deine Professionelle Antwort.
http://www.heise.de/resale/artikel/Die-Friedhoefe-sind-voller-Menschen-die-unersetzbar-waren-das-ist-ja-das-Dilemma-406445.html
Erstellt am 29.04.2014 um 19:20 Uhr von Moreno
@frischling warum stellst Du hier ne Frage und beisst dann um Dich wenn Du nicht die gewünschte Antwort bekommst? Wenn Du in Deinem Urlaub Betriebsratstätigkeit machst ist es das selbe als wenn du im Kirchenchor singst! Da bekommst Du ja auch keinen Lohn und kein Fahrgeld. Mach doch lieber Deinen Urlaub und gönn auch mal einem Ersatzmitglied die Möglichkeit Betriebsratsarbeit zu machen.
Erstellt am 29.04.2014 um 19:29 Uhr von frischlinge
@ Moreno
Du bist Lustig . hier beißt doch keiner herum , ich habe lediglich auf eine Antwort meine gegeben.
Ich mache es gerne.
Es war doch lediglich eine Frage und nichts anderes.
Natürlich kann das Ersatzmitglied hier auch seinen Teil beitragen und kann mich
ersetzen.
So soll es sein.
P. s @moreno wenn hier einer gebissen hat dann war das @blackjack mit seinen Kommentar.
Bitte unterstell ihn das er bissig ist und nicht mir.
Ich akzeptiere jede Antwort und diskutiere sie auch gerne.
Danke an alle Ich habe meine Antwort bekommen.
Erstellt am 29.04.2014 um 21:16 Uhr von BloodyBeginner
Urlaub dient der Erholung und ist ein Verhinderungsgrund.
Deswegen bekommt man im Urlaub auch keine BR Zeiten vergütet.
habe diese Erfahrung schon selbst machen müssen, weil ich unwissend war.
Deshalb ist Urlaub für mich jetzt auch Urlaub und BRfreie Zeit.
Niemand ist unersetzbar, auch kein BR Mitglied. Dafür gibts Ersatzmitglieder!
Erstellt am 29.04.2014 um 22:05 Uhr von Oblatixx
> Und wo siehst du da zusätzliche Kosten?
> Nimmt er das Ersatzmitglied so muss er es auch bezahlen und bringt nichts ein.
Ja, er muss bezahlen.
Und dein Urlausetgeld wird auch bezahlt.
Soweit so gut.
Und nun willst Du zusätzliche Auslagen erstattet bekommen?
Auch gut. Aber das sind eben nun mal zusätzliche Kosten. Verstehste?
Erstellt am 30.04.2014 um 10:43 Uhr von frischlinge
@Oblatixx
Ich verstehe schon , das die zusätzlichen Kosten nicht bezahlt werden müssen.
Hat sich mittlerweile auch geklärt , die Zeit zahlt der Chef und gut ist.
Es ging immerhin um eine Kündigung von einen guten Kollegen von mir.
Daher wollte ich gerne dabei sein , ich denke das kann man doch verstehen.
Wie gesagt es war ja nur eine Frage von mir , sorry das ich manchmal 2 mal Frage
um es den doch wirklich zu verstehen.
Klar ist mir geworden das der Chef hier nix zahlen müßte , da ich im Urlaub bin.
Er zahlt mir die Stunden was ich in Ordnung finde.
Aber nun zu den unerfreulichen.
Die Kündigung ist unabwendbar laut BRV. Der AN hat insgesamt 4 Abmahnungen bekommen. Er hat nicht das Gespräch gesucht , weder mit AG noch mit BR.
Wir haben aber die Kündigung nicht zugestimmt und mit Begründung der GL überreicht.
Erstellt am 30.04.2014 um 11:52 Uhr von blackjack
##Der AN hat insgesamt 4 Abmahnungen bekommen.##
Für die gleiche Sache?
In welchem Zeitraum?
Erstellt am 30.04.2014 um 12:13 Uhr von frischlinge
Der AN die erste im November bekommen.
Eine im März und nun 2 Abmahnungen am 16.04.2014.
2 Abmahnungen sich Unwirksam weil hier ein Formfehler unterlaufen ist.
Die anderen handelt es sich um eine Fotografierte Krankmeldung und eine war wohl berechtigt , es ging darum das er nicht eine Termin eingehalten hat.
Sein Vorgesetzter hat ihn herausgeekelt. Der MA spricht selbst von Mobbing was wir als Gremium auch schon nachvollziehen können. Natürlich schwer zu beweisen.
Ach einfach nur ein armer Kerl , nur weil einen nicht die Nase passt.
Aber er hätte auch schon viel eher mal auf den BR zukommen können.