W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kosten für Wahlwerbung verschiedener Listen - darf der Arbeitgeber die Kosten übernehmen, wenn keine Liste benachteiligt wird?

A
andrebonnet
Nov 2016 bearbeitet

Nochmals zu den Kosten für die Wahlwerbung. Nicht muss der AG die Kosten für evtl. Wahlwerbung (Flyer, Plakate) übernehmen - bei uns stellt sich die Frage darf der AG die Kosten übernehmen. Es bestehen 2 Listen - keine beider Listen würde natürlich benachteiligt werden (Gleichbehandlung). Wo können wir rechtswirksame Texte finden.

3.80604

Community-Antworten (4)

N
Norden

21.02.2006 um 18:16 Uhr

Jeder Arbeitgeber wird sich tunlichst aus der Unterstützung einer oder aller Listen raushalten. Denn er hat die BR-Wahl nicht zu beeinflussen. Selbst wenn er es nur gut meint und findet, die Listen solchen sich in seinem Haus einen schönen bunten Wahlkampf liefern und beiden die gleichen Etats zur Verfügung stellte, dann sollte er die Finger davon lassen. Dass er allein schon den Wahlkampf, einen BR etc. akzeptiert, ist schon aller Ehren wert und eine tolle moralische Unterstützung.

RI
Ramses II

21.02.2006 um 18:25 Uhr

Sehe ich anders!

Wenn z.B. der Wahlvorstand einen gemeinsamen Wahlprospekt herausgibt und der AG ist bereit diesen zu finanzieren so ist daran nichts auszusetzen.

N
Norden

21.02.2006 um 18:50 Uhr

Die Frage bezog sich auf Werbung für zwei (gegeneinander antretende) Listen.

Gegen Wahl-Information durch den Wahlvorstand ist nichts einzuwenden. Denn die Unwissenheit über die BR-Arbeit im Allgemeinen und BR-Wahl im Besonderen gehört manch einem - auch uns hier im Forum - teils schwarz auf weiß erklärt. Von der Vorstellung der Listen durch den Wahlvorstand würde ich aber auch aus den bereits genannten Gründen absehen, zumal der WV sich "objektiv" aus irgendwelchen Listen rauszuhalten hat.

F
Fayence

21.02.2006 um 19:35 Uhr

Hallo Norden, andrebonnet hat darauf hingewiesen, dass es keine diesbezügliche Benachteiligung beider Listen geben würde. Im übrigen fallen für den AG auch Kosten an, wenn er z.B. das Intranet oder die Email Struktur für Wahlwerbung freigibt. Vom Wahlvorstand war ebenfalls nicht die Rede, den hast Du in diesem Fall hinein interpretiert.

Letztendlich ist es Sache des AG, ob und welche Ressourcen er für Wahlwerbung zur Verfügung stellt. Er darf nur eines nicht, eine Liste / Kandidaten benachteiligen.

Gruß Fayence

Ihre Antwort