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Briefwahl Unterlagen

I
ismailipak
Nov 2016 bearbeitet

Briefumschlag mit dem Stimmzettel sollen wir nicht zukleben, ist das überhaupt zulässig. Was ist wenn ein Wähler doch zuklebt? Ist dann gar die Stimme ungültig? Ich habe da meine Bauchschmerzen, dass wenn der Wahlbrief eingeht der einseitig besetzte Wahlvorstand ihn öffnet, die Erklärung herausnimmt und normalerweise das Kuvert mit dem Stimmzettel in die Urne wirft. Er sieht auf dem Wahlkuvert von wem die Stimmabgabe kommt und könnte bei diesem Vorgang leicht, da Wahlvorstand einseitig besetzt ist, den Stimmzettel aus dem anderen Kuvert entfernen!

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Community-Antworten (3)

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Oblatixx

29.04.2014 um 16:23 Uhr

Unsinn. Wenn der Wahlbrief eingeht, wird er registriert und unter Verschluss gehalten. Geöffnet wird er am Ende der Wahl, praktisch kurz vor der Auszählung und da diese öffentlich ist heißt das, dass auch einige Mitarbeiter dabein sein wollen/werden. Nun lass da mal einen Stimmzettel verschwinden. Was bedeutet übrigens "einseitig besetzt"?

N
nicoline

29.04.2014 um 17:10 Uhr

Oblatixx vermutlich "nur BR Mitglieder" oder nur Mitglieder der "anderen" Liste.

O
Oblatixx

29.04.2014 um 18:18 Uhr

Ahja, also die Bösen. Und die Guten vermuten nun Betrug ... hmmm ... Da kann man nichts machen.

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