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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Briefwahl , auf Antrag oder nicht

R
Reinhard
Nov 2016 bearbeitet

Vorigen Freitag wurde in unser Firma ,180 AN , der BR gewählt. Von den 180 AN waren ca. 10 durch Urlaub und Krankheit nicht persönlich zur Wahl. Auch eine Briefwahl konnte von diesen nicht durchgeführt werden , da die Wahlkommission keine Unterlagen an diese AN nach Hause schickte. Nun die Frage: Muss die Wahlkommission diese Unterlagen für die Briefwahl von sich aus an die nicht anwesenden AN rechtzeitig verschicken oder mussten diese abwesenden AN erst einen Antrag auf die Unterlagen für die Briefwahl stellen ?

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Community-Antworten (2)

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gironimo

26.05.2014 um 19:18 Uhr

Das konnte man mit Sicherheit im Wahlausschreiben nachlesen.

Ganz allgemein läuft es im Betrieb wie bei jeder anderen Wahl. Wer nicht wählen gehen kann, kann Briefwahlunterlagen anfordern. Von selbst kommen sie nicht.

P
Pjöööng

26.05.2014 um 19:36 Uhr

Unaufgefordert hat der WV Briefwahlunterlagen an die Wähler von denen ihm nekannt ist, dass sie auf Grund der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses am Wahltag nicht im Betrieb sind. Das ist bei Urlaub/Krankheit definitiv nicht der Fall.

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