Erstellt am 28.01.2006 um 11:58 Uhr von Kölner
Ich würde den § 34 BetrVg zu Rate ziehen und mal so richtig den Damen und Herren des alten BR Dampf machen. Ggf. müsste man über diese Ungeheuerlichkeit mal die betriebliche Öffentlichkeit informieren.
Erstellt am 28.01.2006 um 23:30 Uhr von Mischu
Hallo Kölner,
gute Idee, und was willst Du machen wenn nichts da ist ?
Deswegen wurde der alte BR ja auch nicht wiedergewählt !!
Aber leider ist keiner in einer zuständigen Gewerkschaft organisiert.
Erstellt am 28.01.2006 um 23:40 Uhr von Mischu
Hallo Bastelwastel,
Seht zu, dass wenigstens einer von Euch in die für Euch zuständige Gewerkschaft geht (notfalls für den Beitrag zusammenlegen).
Dann habt Ihr auch Anspruch auf rechtliche Beratung durch die Gewerkschaft.
Erstellt am 29.01.2006 um 09:58 Uhr von Kölner
Mischu ist Bastelwastel, Bastelwastel ist Mischu? Dumm, wenn man sich selber die eigenen Beiträge beantwortet.
Erstellt am 29.01.2006 um 10:38 Uhr von Mischu
Hallo Kölner,
weder noch !!
Mischu ist Mischu.
Ich wollte mit der Nachricht an Dich nur sagen, dass Du Dir die Beiträge vielleicht etwas genauer durchlesen und dann auch verstehen solltest.
Wenn es ein neuer BR ist, dann wird sich sicherlich auch noch keiner so richtig mit dem BetrVG auskennen. Daher auch mein Tip mit der Gewerkschaft!!
Erstellt am 29.01.2006 um 10:58 Uhr von Kölner
Liebster Mischu...dann werde ich Dich ab jetzt regelmäßig "Hellseher" nennen, denn so wie Du im Indikativ die Antwort 11149 verfasst hast, kann man genau zu diesem (meinem) Schluss in Antwort 11155 kommen.
Dennoch eine Frage an Dich:
Was soll Deines Erachtens die Gewerkschaft hier tun können?
Erstellt am 29.01.2006 um 22:58 Uhr von Mischu
Hallo Kölner,
was willst Du eigentlich von mir ???
Ich habe lediglich eins und eins zusammengezählt und bin dadurch zu meinem Schluss gekommen, weil ich solche BR-Arbeit u.a. aus eigener Erfahrung kenne.
Das hat nichts mit Hellseherei zu tun, Herr "Oberlehrer" !!!
Zu Deiner Frage aus Deiner Antwort 11160: Siehe 11151 ! Rechtliche
bzw. anwaltliche Beratung aufgrund des Rechtsschutzes durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft.
Und zur Erinnerung: Bastelwastel hat ein Problem, nicht ich.
Im Übrigen halte ich meinen Rat für konstruktiver als Deinen in 11099 !
Aber wenn man wie Du in diesem Forum umherwirbelt, dann kann man wohl schon mal das eigentliche Problem aus den Augen verlieren.
Kurzum: Thema verfehlt, fünf, setzen !!
Erstellt am 30.01.2006 um 11:04 Uhr von Wally
Alles weg heißt ganz einfach Ihr müsst von vorne anfangen : Geschäftsordung festlegen : Tagungshäufigkeit + Dauer , BR-Sitz festlegen , .. . Formulare entwerfen , Kontakte knüpfen , Informationen einholen , Sachmittel beim Arbg. einfordern , .... , kurzum auf Euch wartet eine Heidenarbeit !
Holt Euch dringenst Rat bei der Gewerkschaft !
Erstellt am 30.01.2006 um 11:07 Uhr von Wally
Hey Mischu ,
Du sprichst mir aus dem Herzen . Was und wie in diesem Forum zum Teil an den Themen vorbeigeschwafelt wird ist oberpeinlich .