Hallo,

wir sind ein neu gewählter Betriebsrat (alle 5 Mitglieder haben keine Erfahrung und bisher auch noch keine Schulung) in einer Hilfsorganisation. Wir setzen uns aus 4 Mitgliedern des REttungsdienstes im Schichtbetrieb zusammen und einem Mitarbeiter aus dem sonstigen Fahrdienst.

Unser Arbeitgeber möchte nicht, dass wir uns 4 mal im Monat zu einer BR Sitzung treffen, er findet, 2 mal pro Monat sei völlig ausreichend. So müsse er nicht regelmäßig Kollegen aus dem Nachtdienst für eine BR Sizung freistellen, da dies unnötige Kosten produzieren würde.

Meine Frage ist nun..

Inwieweit ist der BR verpflichtet seine Arbeitszeit zu dokumentieren und diese einzureichen?

Derzeit handhaben wir es so, dass wir für die Zeit der Freistellung (also am Tag der Sitzung, wenn wir gearbeitet hätten, werden wir für den Tag freigestellt) ein internes Stundenkonto führen. Ist die Zeit der BR Tätigkeit größer als die ZEit der erfolgten Freistellung schreiben wir uns die überhängigen Stunden als zusätzliche Zeit auf...

Angeblich gibt es hierzu auch ein Urteil des BAG, welches ich aber im WWW nicht finden kann.