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Arbeitszeiterfassung der Betriebsratsarbeit

I
inksss
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein neu gewählter Betriebsrat (alle 5 Mitglieder haben keine Erfahrung und bisher auch noch keine Schulung) in einer Hilfsorganisation. Wir setzen uns aus 4 Mitgliedern des REttungsdienstes im Schichtbetrieb zusammen und einem Mitarbeiter aus dem sonstigen Fahrdienst.

Unser Arbeitgeber möchte nicht, dass wir uns 4 mal im Monat zu einer BR Sitzung treffen, er findet, 2 mal pro Monat sei völlig ausreichend. So müsse er nicht regelmäßig Kollegen aus dem Nachtdienst für eine BR Sizung freistellen, da dies unnötige Kosten produzieren würde.

Meine Frage ist nun..

Inwieweit ist der BR verpflichtet seine Arbeitszeit zu dokumentieren und diese einzureichen?

Derzeit handhaben wir es so, dass wir für die Zeit der Freistellung (also am Tag der Sitzung, wenn wir gearbeitet hätten, werden wir für den Tag freigestellt) ein internes Stundenkonto führen. Ist die Zeit der BR Tätigkeit größer als die ZEit der erfolgten Freistellung schreiben wir uns die überhängigen Stunden als zusätzliche Zeit auf...

Angeblich gibt es hierzu auch ein Urteil des BAG, welches ich aber im WWW nicht finden kann.

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Community-Antworten (3)

B
Blaumann

29.04.2014 um 18:14 Uhr

Hallo,

Was hat Vorrang? - Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit?

Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar: Erst kommt die Tätigkeit für und im Betriebsrat und anschließend der Job. Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet zu werden, dass er/sie die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß erledigen kann. Für diese Entlastung müssen Sie sorgen!

Tipp zum Informieren:

http://www.betriebsrat.com/infos-vorgesetzte-von-betriebsrat#1

G
gironimo

29.04.2014 um 18:54 Uhr

Der BR entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen selbst, wie oft er Sitzungen macht. Gerade in der ersten Zeit wird das häufiger sein. Die Meinung des AG ist dabei nicht ausschlaggebend.

so gesehen ist § 37 Abs. 2 BetrVG unmissverständlich:

"Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."

Inwieweit ist der BR verpflichtet seine Arbeitszeit zu dokumentieren und diese einzureichen?<

Ihr müsst sie in soweit dokumentieren, dass eine eventueller Zeitausgleich problemlos möglich ist. So gesehen macht Ihr doch eigentlich alles richtig. Details über die praktische Handhabung müsst Ihr ggf. mit dem AG abklären.

Und belegt möglichst zügig die Grundlagenseminare!

B
Bastian

30.04.2014 um 12:51 Uhr

Für besondere Fragen gibts eine facebook Gruppe. Betriebsräte im Krankentransport / rettungsdienst

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