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Information an Bewerber vor der Anhörung durch den Betriebsrat

B
Berlinerin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir hatten eine Anhörung zu einer Versetzung. 2 Bewerber gab es. Darf der Arbeitgeber den Bewerbern vor der Anhörung durch den BR eine Zu- oder Absage machen ?

Oder darf das erst nach der Zustimmung offiziell erfolgen ?

Danke geronimo. Vielleicht noch eine Konkretisierung. Die Anhörung war zur Versetzung des bevorzugten Bewerbers, ja. Wenn nun aber bereits über den Flurfunk geht, Bewerber B wurde abgelehnt und Bewerber A soll den Job machen ? Und Bewerber A das über diesen Kanal erfährt...

Vielen Dank und Grüße aus Berlin

1.09002

Community-Antworten (2)

G
gironimo

29.04.2014 um 11:41 Uhr

Also natürlich kann der AG vorher entscheiden, wen er haben will; aber:

Warum sollte er dann den BR noch für 2 Personen anhören? Da sehe ich eine Schwäche in der Anhörung (unpräzise Informationen; ich will den oder den).

Oder anders herum: Wenn er bereits einem sagt, dass er ihn nimmt, hat er ein Problem, wenn der BR Zustimmungsverweigerungsgründe findet. Dann muss er ja die Zustimmung beim Gericht holen.

W
Widder

29.04.2014 um 12:07 Uhr

Es darf erst nach der Zustimmung offiziell erfolgen. In der Regel wird der AG sagen: Wir nehmen sie, vorbehaltlich der Zustimmung durch den BR.

Dadurch schiebt er den schwarzen Peter dem BR zu, aber damit leben wir schon sehr lange.

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