Information an Bewerber vor der Anhörung durch den Betriebsrat
Hallo,
wir hatten eine Anhörung zu einer Versetzung. 2 Bewerber gab es. Darf der Arbeitgeber den Bewerbern vor der Anhörung durch den BR eine Zu- oder Absage machen ?
Oder darf das erst nach der Zustimmung offiziell erfolgen ?
Danke geronimo. Vielleicht noch eine Konkretisierung. Die Anhörung war zur Versetzung des bevorzugten Bewerbers, ja. Wenn nun aber bereits über den Flurfunk geht, Bewerber B wurde abgelehnt und Bewerber A soll den Job machen ? Und Bewerber A das über diesen Kanal erfährt...
Vielen Dank und Grüße aus Berlin
Community-Antworten (2)
29.04.2014 um 11:41 Uhr
Also natürlich kann der AG vorher entscheiden, wen er haben will; aber:
Warum sollte er dann den BR noch für 2 Personen anhören? Da sehe ich eine Schwäche in der Anhörung (unpräzise Informationen; ich will den oder den).
Oder anders herum: Wenn er bereits einem sagt, dass er ihn nimmt, hat er ein Problem, wenn der BR Zustimmungsverweigerungsgründe findet. Dann muss er ja die Zustimmung beim Gericht holen.
29.04.2014 um 12:07 Uhr
Es darf erst nach der Zustimmung offiziell erfolgen. In der Regel wird der AG sagen: Wir nehmen sie, vorbehaltlich der Zustimmung durch den BR.
Dadurch schiebt er den schwarzen Peter dem BR zu, aber damit leben wir schon sehr lange.
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