Erstellt am 27.04.2014 um 14:36 Uhr von wischwasch
Es gibt nur drei Hauptgründe, warum überhaupt Ersatzmitglieder wegen Verhinderung geladen werden können: Krankheit, Urlaub, Seminar; " ... auch wenn sie nur ..." - auch und nur - sind also nicht die richtige Einschätzung.
Viel Arbeit dagegen ist kein Hinderungsgrund.
Wenn Du als Ersatzmitglied ein "echt" verhindertes BR-Mitglied vertreten musst, bist Du während dieser Zeit ein vollwertiges BR-Mitglied. Mit allen Rechten und Pflichten.
Erstellt am 27.04.2014 um 15:05 Uhr von Aidan
Vorübergehend nachgerückte Ersatzmitglieder haben Einsichtenrecht in Beschlüsse und Protokolle, bei denen sie irgendwie beteiligt waren (Informations-, Diskussions-, Beschluss- und Umsetzungsphase).
Außerhalb davon besteht meiner Meinung nach kein Anspruch auf Einsicht. Das Gesetz gibts zumindest nicht ausdrücklich her, eher im Gegenteil.
Aktuell wird aber gerade vorm BAG gestritten ob ein Ersatzmitglied grundsätzlich in alle BR-Unterlagen reingucken darf oder nicht. Also auch außerhalb des konkreten Nachrückens. Hab das aber nur gerüchteweise gehört, weiß jemand Genaueres oder hab ich das mal wieder falsch gehört?
Erstellt am 27.04.2014 um 15:17 Uhr von Thilly
Es geht ja auch darum das Protokolle zur nächsten Sitzung nicht fertig geschrieben sind . Bin der Meinung das das aber sein müsste . Auch wenn ich in der Sitzung nicht anwesend war . Es wird ja auch auf der Einladung geschrieben die mir ausgehändigt wird . Dann wird das Protokoll aber wieder vertagt weil es nicht fertig ist . Also erst vorgelesen und genehmigt wenn ich nicht mitdabei bin .
Erstellt am 28.04.2014 um 07:10 Uhr von Oblatixx
Wer genehmigt denn Protokolle?
Wenn Du an einer Sitzung teilgenommen hast, dann steht dein Name auf der Anwesenheitsliste. Und wer dort drauf steht, erhält auch das Protokoll.
Im Falle des vorübergehenden Nachrückens hast Du Einsichtsrecht in alle Unterlagen des BR.
Erstellt am 28.04.2014 um 08:10 Uhr von Kölner
@Oblatixx
Diese 'Genehmigungs-Zeremonie' von Protokollen ist im Hinblick auf das Privaturkundenrecht (und dazu gehört auch die Anfertigung einer Sitzungsniederschrift einer BR-Sitzung) halber bis mittelblöder Unfug.
Man kann eine Sitzungsniederschrift im Gremium eigentlich nicht 'genehmigen'. Man kann lediglich Einwendungen zur (letzten) gertigten Niederschrift in der neu zu fassenden Sitzungsniederschrift aufnehmen. Mehr nicht! - Häufig ist dieser TOP nur reine Zeitverschwendung.
Erstellt am 28.04.2014 um 08:36 Uhr von gironimo
Du sagst es, Kölner. Ich frage daher auch nur, ob es Einwände gibt - und fertig.
>gerüchteweise gehört<
Das zählt nicht. Nur Fakten zählen.
Ansonsten meine ich auch - wer nachgerückt ist, kann auch Einblick in die Unterlagen nehmen. "