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Protokolle nicht im Ordner

E
Exote
Jan 2018 bearbeitet

Darf ein BRV Protokolle von Br sitzungen ohne zustimmung vom Br mit nach Hause nehmen oder wie in unserem Fall der Gewerkschaft vorlegen obwohl diese nicht an der Sitzungen eingeladen war ? Wir haben festgestellt das im Ordner wo die Protokolle abgelegt sind 2 fehlen, nach nachfrage beim Brv hat er uns gesagt die habe ich bei mir zuhause und ein anderes mal die sind bei der Gewerkschaft...was nun ? Uns hat der Brv immer gesagt die Protokolle bleiben im Br büro und können zu jeder Zeit eingesehen werden von den Br mitglieder aber keine Kopie gemacht werden darf und nicht nach außen gelangen dürfen. Wie sollen wir uns verhalten ?

3.221011

Community-Antworten (11)

B
Brazzo

12.08.2006 um 19:25 Uhr

Ich nehme an, dass ihr dazu wohl nichts in der Geschäftsordnung vereinbart habt. Aus diesem Grund empfehle ich dies sofort unter der ordnungsmäßigen Ladung mit auf die TOP`s zu nehmen und zu regeln.

Gruß Brazzo

H
Hirnixxl

12.08.2006 um 20:34 Uhr

Brazzo,

ich denke es gibt nichts zu regeln. Die Unterlagen haben einfach zur jederzeitigen Einsicht da zu sein. Auf die TO sollte es schon, dastimme ich dir zu.

Exote,

das ist sicher auch der Grund warum BRM nur ein Einsichtrecht haben und die Unterlagen nicht mitnehmen dürfen. Aber Kopien dürfen sie anfertigen.

R
Rollie

12.08.2006 um 20:45 Uhr

Wie auch immer, ein BRV hat keine Sonderstellung, die es ihm erlaubt, damit anders umzugehen, als jedes andere BRM.

Hirnixxl,

das mit den Kopien würde ich so nicht unterschreiben.

F
Fayence

12.08.2006 um 21:56 Uhr

Rollie,

hoffe, Du bist nicht der Meinung, dass BR-Mitgliedern das Protokoll nicht zusteht!

K
Kölner

12.08.2006 um 22:11 Uhr

@Rollie Ich hoffe doch, dass jedes ordentliche BRM die jeweiligen Protokolle hat oder zumindest haben kann - trotz der Tatsache, dass dies eine Privaturkunde ist. Ordentliche BRM können Kopien erhalten!

Der BRV stellt mit der Weitergabe des Protokolls an den GewSekr. eine Öffentlichkeit her, die er - ohne Beschluss (das wäre m.E. möglich) - nicht hätte herstellen dürfen. Im Zweifel: (grobe) Pflichtverletzung!

R
Rollie

12.08.2006 um 22:23 Uhr

Gebe mich geschlagen, bisher wurde ich mit dieser Forderung noch nicht konfrontiert, sie sind den BRM aber jederzeit zugänglich.

(Hatte allerdings schon die Erfahrung gemacht, das in der Kantine Unterlagen aus Betriebsratsarbeit rumlagen).

E
Exote

17.08.2006 um 22:38 Uhr

danke für ihre antworten, in der Geschäfstordnung ist die Vereinbarung festgelegt das nur Einsicht gewährleistet ist une keine Kopien nach aussen gehen dürfen, also hat unser Brv gegen die von ihm selber eingeführte Go verstossen!

F
Fayence

18.08.2006 um 00:55 Uhr

"also hat unser Brv gegen die von ihm selber eingeführte Go"

Exote, ich hoffe doch sehr, dass nicht der BRV diese GO eingeführt hat...

Oder wird bei Euch eine GO nicht mit absoluter Mehrheit durch das Gremium beschlossen?

E
exote

18.08.2006 um 13:58 Uhr

Nein die ist schon durch das Gremium beschlossen worden, entschuldigung Fayence, habe mich falsch ausgedrückt !

K
Kölner

18.08.2006 um 16:56 Uhr

@Fayence Ich bin bei einer solchen GO mal wieder beim Thema: Wieviel Unsinn kann man eigentlich noch in einer GO abfassen?

F
Fayence

18.08.2006 um 17:18 Uhr

Kölner, ich würde sagen... grenzenlosen!

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