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Anweisung zur Arbeit für Ehrenamtliche Tätigkeit

W
wernerbr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , Kann der Arbeitgeber den Betriebsrat bzw den wirtschaftsausschuss zu einem gemeinsamen Termin zur Gesprächsrunde zwingen obwohl gerade einmal 8 Werktage zwischen seiner Ankündigung und dem Termin liegen. Jeder hat unterschiedliche Schichten und es wurde einfach festgelegt mit den Worten stellen sie sicher, dass sie da sind? Mfg Werner

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Community-Antworten (12)

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Oblatixx

26.04.2014 um 08:16 Uhr

Da hat er wohl etwas wichtiges mitzuteilen. Und die Sicherstellung ist mit der (schnellsten!) Abmeldung beim Vorgesetzten erledigt. Wo siehst Du ein Problem? Sei froh, dass er den Dialog sucht, wenn auch mit Gutsherrenmanier, aber das wissen wir ja, dass sie kleine Fürsten sind.

G
gironimo

26.04.2014 um 10:21 Uhr

Da sehe ich auch kein Problem. Wenn für das Treffen ein Schichtwechsel oder dergleichen notwendig ist, liegt es doch in der Verantwortung des AG selbst, dass das funktioniert. Du meldest Dich für den Termin ab - und fertig. Bei einer beabsichtigten fristlosen Kündigung wäre die Einladungszeit doch noch kürzer.

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Oblatixx

26.04.2014 um 11:19 Uhr

Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie mein Chef dem AG mitteilt, dass der seine Termine in den Wind hängen kann und der fleißige Oblatixx keinesfalls an seiner Aussprache oder was auch immer das sein mag, teilnehmen würde ...

;))

M
Moreno

26.04.2014 um 12:43 Uhr

Will der Chef mit dem Betriebsrat reden hat er gefälligst einen. Termin mit dem BrV zu vereinbaren. Er kann zwar mit seinem Direktionsrecht Arbeitnehmer zu sich rufen aber nicht den Betriebsrat.

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Oblatixx

26.04.2014 um 12:48 Uhr

100 Prozent, dass der Terminkalender vom AG voller ist, als der eines BR! Und da ist dann nichts zu vereinbaren, wenn es vielleicht dringend ist! Und ja, er kann den BR zum Termin einladen, weil dieser Termin sich vielleicht nicht mehr verschieben lässt? Was weißt Du, was wir nicht wissen?

Andere wären froh, wenn Cheffe so gesprächsbereit wäre ...

M
Moreno

26.04.2014 um 13:03 Uhr

Ne ne auch ein Chef hat sich an die Spielregeln zu halten der Betriebsrat wird vom Vorsitzenden einberufen und vor der Sitzung gebrieft. So und nicht anders!

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Oblatixx

26.04.2014 um 13:29 Uhr

Ich wünsch Dir viel Glück in der BR-Arbeit ... Hauptsache, der BR hat immer recht. Wo lebst Du?

M
Moreno

26.04.2014 um 13:41 Uhr

Nun wenn sich bei Euch der Betriebsrat vom Chef so rumschupsen lässt dann tut ihr mir Leid!

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Oblatixx

26.04.2014 um 13:54 Uhr

Nö, aber wenn er etwas zu sagen hat, dann hören wir gerne zu. Bring da bitte nichts durcheinander.

M
Moreno

26.04.2014 um 14:11 Uhr

@oblatix also er kann sein Termin ja doch bekommen aber über den Vorsitzenden der fragt ihn dann schon mal im Vorfeld worum es geht. Dann geht die Einladung mit dem anstehenden Thema an den Betriebsrat und jeder kann sich schon mal vorbereiten. Das hat auch nix damit zu tun das der Betriebsrat unbedingt Recht haben will aber es gibt halt Spielregeln die auch vom Chef einzuhalten sind!

G
gironimo

26.04.2014 um 15:33 Uhr

Im allgemeinen klagen wir BRs doch immer darüber, dass der AG den BR nicht beachtet, zu wenig und zu spät informiert - usw.

Da finde ich es auch unpassend, sich in Formalitäten zu verlieren, wenn er ein Informationsbedürfnis verspürt. Ich jedenfalls habe nichts dagegen, wenn der AG alle gleichzeitig einlädt. Den BRV wird er ja micjht übergehen.

Im Übrigen wissen wir ja nicht, wie es bei der Fragestellung war oder ist. Hier ging es ja um die "Kurzfristigkeit"

K
Kölner

26.04.2014 um 16:26 Uhr

Da es weder einen WA Vorsitzenden gibt, noch der BRV diesem WA weisungsbefugt ist, handelt der AG doch vollkommen richtig und dr aw hat folge zu leisten.

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