W.A.F. LogoSeminare

Protokoll eigenmächtig ändern?

M
memzero
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Unser protokollführer hat wie immer das protokoll der sitzung festgehalten. Unser brv war aber der meinung das Protokoll sei nur aus der sicht des protokollführers geschrieben worden und gebe nicht den inhalt der sitzung wieder. Das protokoll wird erst kommenden montag genehmigt vom gremium. der brv hat das Protokoll eigenmächtig umgeändert. Darf er das? Zur info wir sind noch relativ neu und unser Schriftführer war noch nicht auf dem Schriftführer seminar.

2.31904

Community-Antworten (4)

K
Kölner

26.04.2014 um 02:14 Uhr

Schriftführer Seminare sind Schwachsinn. Der einzige der für das Protokoll gerade stehen muss, ist der BRV. Sollte dieser aber das von mir geschrieben teil redigieren, legte ich dieses Amt sofort nieder. Alternativ: Dsr BRV würde abgewählt.

M
memzero

26.04.2014 um 02:34 Uhr

Ok. Aber darf er es nun oder nicht? Ohne dem gremuim? Denn es ist das werk des Schriftführers und nicht des brv... So eigenmächtig darf er das ohne gremium doch nicht einfach? Das istvdoch keine Diktatur.

O
Oblatixx

26.04.2014 um 08:20 Uhr

Lies doch Kölners Antwort nochmal, ganz langsam. Wenn jetzt einer sagt, das darf er nicht, kommt die nächste Frage, wie bestrafen wir ihn. In Ketten legen und über den Marktplatz führen?

G
gironimo

26.04.2014 um 10:31 Uhr

Die Sitzungsniederschrift ist vom BRV und einem weiterem BR-Mitglied zu unterschreiben. Unterschreibe nicht, wenn Du mit dem Inhalt nicht einverstanden bist. Das Protokoll wird nicht vom Gremium "genehmigt". Das man darüber in der BRS spricht ist o.k. Wenn jemand eine Anmerkung dazu hat, wird diese zusätzlich zum Protokoll genommen. Da kannst Du also auch noch etwas beitragen.

Ob Seminar oder nicht - naja, es kommt eben darauf an, wie geübt man darin ist, etwas zu Papier zu bringen. Fest steht, es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Du solltest Deinem Vorsitzenden klar machen, dass Du mit ihm gerne über die Inhalte sprichst, Du Dich aber nicht übergangen fühlen willst.

Ihre Antwort