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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Protokolle zu Gesprächen des Betriebsrates, Ergänzungen oder vorherige Absprachen??

B
betriebsratten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes Forum, hätte da mal eine Frage: Bei Besprechungen des BR mit dem Arbeitgeber wird ja ein Protokoll erstellt, welches dem Arbeitgeber auch mitgeteilt wird. Dieses Protokoll wird vorher im Gremium abgestimmt.

Jetzt prallen 2 Meinungen aufeinander 1: Der Protokollführer verfasst ein Protokoll und das gilt-nicht mal der Vorsitz kann es ergänzen oder ändern. Der BR entscheidet dann darüber. Wer Ergänzungen hat gibt die als Ergänzungen dazu und es wird separat behandelt.

2: Der Protokollführer verfasst das Protokoll, der Vorsitz ergänzt oder ändert ab, das einheitliche Werk wird dann dem Gremium als Beschluss vorgelegt und das entscheidet.

Also Nachteil der Version 1 wäre in meinen Augen dass dem Arbeitgeber nichts einheitliches vorgelegt wird.....

Wie ist denn die rechtslage und was meint Ihr dazu?

Grüsse von den Betriebsratten

1.25402

Community-Antworten (2)

C
charlot

28.06.2011 um 13:58 Uhr

Der Protokollführer und BRV oder sonstige Sitzungsleitung fassen das Protokoll ab. Es bleibt jedem Teilnhmer vorbehalten bestimmt Inhalte als Wortprotokoll aufnehmen zu lassen.

Klar es wäre ungeschickt, wenn im Nachgang andere BRM welche teilgenommen haben, eigene Ergänzungen hizugeben würden.

Aber grundsätzlich gilt so auch das BetrVG. Ein Protokoll wird nicht beschlossen oder abgestimmt und beschlossen.

Somit könnte man sich am Ende der Sitzung, ohne AG nochmals zusammensetzen und besprechen was man wie ins Protokoll aufnehmen sollte. Aber es ist ein könnte.

Dkk Rn 11, § 34 Der Vorsitzende, im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter, ist für die Ordnungsmäßigkeit der Niederschrift verantwortlich (Richardi-Thüsing, Rn. 4), weil er die Verhandlung leitet und die Niederschrift zu unterzeichnen hat (GK-Raab, Rn. 7; HSWG, Rn. 7). Nach Abs. 1 Satz 2 muss die Niederschrift durch ein weiteres Mitglied des BR unterzeichnet sein. Ist ein Schriftführer bestellt, sollte dieser mit unterzeichnen (Richardi-Thüsing, Rn. 9; Fitting, Rn. 19; HSWG, Rn. 10).

S
Südmann

28.06.2011 um 14:12 Uhr

"Somit könnte man sich am Ende der Sitzung, ohne AG nochmals zusammensetzen und besprechen was man wie ins Protokoll aufnehmen sollte. "

halte ich auch für die beste Lösung, zumindest in "überschaubaren" Gremiengrößen muß man sich nicht selbst knebeln mit an sich unnötigem Formalismus

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