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Anhänge zu Arbeitsverträgen separat kündbar?

C
Conni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hab mal wieder eine schwierige Frage ;-) In unserer Firma gibt es einen Tarifvertrag der eine monatliche Arbeitszeit von 173 Std regelt. Nun konnten unsere Kollegen in Absprache mit dem Arbeitgeber ihre Stundenzahl reduzieren auf 164 Std monatlich. Dies wurde für jeden Kollegen als Ergänzung zu seinem Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben.

Nun liefen unsere Verhandlungen für eine Haustarifvertrag nicht so gut (besser gesagt sind gescheitert) und der Arbeitgeber kündigt nun alle Ergänzungen zu den Arbeitsverträgen. Er hält hierbei auch die Küdnungsfrist von drei Monaten ein, die in den Anhängen vereinbart wurde.

Diese Ergänzungen sind doch nun aber Bestandteil der Arbeitsverträge und können, meiner Meinung nach, nicht einfach gekündigt werrden, sondern der AG muss Änderungskündigungen durchführen, oder? Unser Gremium hat hier keine Anhörungen erhlten, geschweige denn eine sachliche Begründung. Der AG bergüdet seine Maßnahme mit den gescheiterten Verhandlungen (da wollte er selbst die Stunden reduzieren!) und er müsse jetzt aus betrieblichen Gründen alle MA hochsetzen. Und das wo er gerade vor einem Monat ca 200 MA auf Teilzeit (120h nach auslaufen von Befristungen) gesetzt hat!

Sind hier Änderungskündigungen notwendig? Wenn ja, kann der MA nämlich klagen und unser AG muss vor Gericht die Gründe darlegen (und ich denke das wird bei unseren derzeitigen Verhältnissen schwierig zu erklären).

Ich bin für jede Hilfe dankbar :-)

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Community-Antworten (2)

K
Konrad

10.07.2008 um 14:58 Uhr

Hallo Conni Sind diese Abweichungen vom Haus TV durch Öffnungsklauseln erlaubt ? Ein gültiger TV hat vor Arbeitsverträgen rechtlich vorrang.

Wurde bei der Arbeitszeitreduzierung 173 auf 164 Std auch analog die Vergütung reduziert oder wurden die 9 Stunden vom AG „geschenkt“? Wenn die Vergütung angepasst wurde, ist diese von beiden Seiten unterzeichnete AV Ergänzungsvereinbarung gültig und kann wenn nichts Schriftliches anderes vermerkt nur mit einer Änderungskündigung geändert werden.

C
Conni

11.07.2008 um 21:03 Uhr

Hallo Konrad,

die 9 Stunden werden dem MA nicht geschenkt. Wir werden nach geleisteten Stunden bezahlt, daher wird auch der Lohn geringer.

Der Tarif an sich regelt die Vollzeitbeschäftigung von 173 Std im Durchschnitt und lässt Regelungen zu Teilzeitvereinbarungen offen. Der AG war hier allerdings bisher so kulant und behandelt die MA mit 164 Std genauso wie Vollzeit (d.h. Urlaubsanspruch bleibt gleich usw.).

Schriftlich festgelegt ist in diesen Anhängen leider eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Da die Ergänzung jetzt aber Bestandteil des AV ist, würde dieser AV nun zwei Kündigungsfristen beinhalten. Denn generell gelten bei uns die gesetzlichen Fristen. Ach ja, und der Betriebsrat hat hierzu keine Anhörungen bekommen...

Aber noch ne andere Frage, warum ist der Tarifvertrag höher wertig als ein AV? Gilt denn hier nicht das Günstigkeitsprinzip? Hier wäre der AV für die Kollegen auf jeden Fall besser als der TV...

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