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Pflichtweiterbildung in der Freizeit

S
schule
Jan 2018 bearbeitet

Pflichtweiterbildung vom Arbeitgeber vorgeschrieben war im frei bei einer Pflichtweiterbildung stehen mir da die mehrstunden zu?

1.35202

Community-Antworten (2)

M
martinez

25.04.2014 um 14:24 Uhr

JA.

Wenn es eine Pflichtveranstaltung war ist es wie Arbeitszeit zu vergüten. Wenn dus ganz genau nehmen willst dann lass dir noch die Fahrtkosten erstatten.

Ob der Fahrtweg auch als AZ anzurechnen ist, fragst mal bei denem BR nach ob es irgendwelche Reiserichtlinien oder sowas gibt.

G
gironimo

25.04.2014 um 17:56 Uhr

gibt es überhaupt einen Betriebsrat?

Der ist ja in der Mitbestimmung und sollte für derartige Veranstaltungen auch die Konditionen regeln.

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