Br Wahlanfechtung
Hi, Bei mir im Betrieb gibt es zwei Wähler listen, einmal meine mit 17 Kandidaten und eine andere mit nur einem Kandidat, die zweite liste wurde nur gemacht um Personalwahl zu verhindern. Ich selbst bin im Wahlvorstand, als diese liste erstellt wurde war ich nicht im haus! Ein anderes Wahlvorstandsmitglied hat bei dieser liste geholfen stützunterschriften zu sammeln, das wiederum auf meiner liste mit kandidiert! Ich denke das das nicht richtig war, aber irgendwie ist das ja auch Politik. Einige kollegen beschweren sich und es geht das Gerücht um das die wahl angefochten werden soll. Meine Frage ist die wahl anfechtbar? ??
Community-Antworten (2)
25.04.2014 um 11:03 Uhr
Es ist sicherlich kein Grund die Wahl anzufechten. Listenwahl ist ja das normale Wahlverfahren, es ist eben eine 2. Liste eingegangen, das ist rechtmäßig, auch wenn jetzt einige enttäuscht sind, Pech gehabt. Mit so was sollte man immer rechnen
25.04.2014 um 11:16 Uhr
Dieses Vorgehen mag "ein Geschmäckle" haben, ist aber nicht rechtswidrig. Ich denke dass der Stützunterschriftensammler nun auf einem sicheren Listenplatz auf Deiner Liste steht. Hat er clever gemacht.
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