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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeitergespräche außerhalb der Arbeitsstätte..wer muss informiert werden und wie?

D
DerNeue
Nov 2016 bearbeitet

Hi,

bin neu hier und neuer BRV.

Frage:

Wie verhalte ich mich, wenn Mitarbeiter von Außenstellen nach einem Gespräch mit mir fragen, dies aber nicht am Hauptsitz oder ihrer Arbeitsstätte machen wollen. Soll keiner mitkriegen (sie selbst kommen in ihrer Freizeit)

  1. ist das Ok, wenn ich mich mit ihnen in einem Cafe treffe (500Meter von meiner Arbeit weg)??

  2. Wen muss ich informieren, das ich außer Haus bin und was für Angaben muss ich machen?( MA wollen ja nicht, dass es jemand weiß, denk es ist eine Beschwerde über den Vorgesetzten).

Reicht da, ich bin für 1 Std außer Haus wegen BR-Tätigkeit? hört sich irgendwie nicht richtig an :) kann ja jeder sagen..

Vielen Dank schon mal.

Gruß der Neue

2.305014

Community-Antworten (14)

G
gironimo

24.04.2014 um 13:04 Uhr

Natürlich haben auch AN Deiner Zuständigkeit den Anspruch darauf, Dich zu besuchen (oder Du sie) um über Dinge zu sprechen, die die Arbeit betreffen. Da kannst Du Dich auch außerhalb mit denen treffen. Du meldest Dich ganz einfach zur BR-Arbeit ab und wieder an (sofern Du nicht ohnehin freigestellt bist).

Ansonsten verfährst Du so, wie es Eure Regeln ganz allgemein bei Dienstgang vorsehen (eventuell Formular oder Stechuhr betätigen). Wenn Du einen Grund angeben musst sagst Du BR-Tätigkeit. >kann ja jeder sagen< eben nicht; nur BR-Mitglieder.

Problematisch wird es ja erst, wenn Du Reisekosten geltend machen willst. Das ginge zwar auch, dann aber eben nicht mehr ganz so als "geheime" Angelegenheit, weil man aus dem "Reiseziel" schon viel ersehen kann.

Du solltest den AN Mut zusprechen, den BR ganz offiziell hinzuzuziehen, wenn es um Personalgespräche geht, die Ihre Leistung etc. beinhalten; auch in den Außenstellen. Dann fährst Du eben da ganz offiziell hin.

D
DerNeue

24.04.2014 um 14:23 Uhr

@gironimo

nein bin leider nicht frei gestellt ...

also kann mir da keiner was machen, wenn ich mich abmelde und dann das Betriebsgelände verlasse..

Die frage wird allerdings kommen, was ich mache, wenn ich das Gelände verlasse. Wie würdest du hier dann antworten um allgemeine Gerüchten oder Problemen vorzubeugen.

ich sehe die Gerüchteküche schon brodeln, dass ich mir einen schönen Nachmittag mache usw..

Danke für deine Antwort. Gruß

L
Lotte

24.04.2014 um 14:47 Uhr

Hallo Neuer, ich würde wahrheitsgemäß sagen: Ich muss zu einem Gespräch. Wenn dann noch weiter gefragt wird, dann sagst Du wieder wahrheitsgemäß: Das geht sie nichts an! (oder etwas höflicher: darüber habe ich eine Schweigepflicht.) ;-)

Viel Erfolg! LG Lotte

P
Pjöööng

24.04.2014 um 14:57 Uhr

Ich sehe das nicht ganz so entspannt wie gironimo. Grundsätzlich hat BR-Tätigkeit im Betrieb zu erfolgen. Ausnahmen hiervon sind z.B. Verhandlungen mit Behörden, Vertretung vor dem Arbeitsgericht (siehe Fitting).

Eine Notwendigkeit diese Gespräche mit den Kollegen außerhalb der Betriebsstätte in einem Cafe zu führen kann ich nicht erkennen. Abgesehen davon, dass "Soll keiner mitkiregen" und "öffentliches Cafe 500 m vom Arbeitgeber weg" nur schwerlich miteinander zu vereinbaren sind. Fraglich erscheint mir in dem Zusammenhang auch, ob die Wegezeit tatsächlich notwendige BR-Tätigkeit darstellt

Von daher halte ich das Ganze für nicht unbedenklich.

D
DerNeue

24.04.2014 um 15:33 Uhr

So durch die Antwort von Pjöööng bin ich jetzt natürlich genauso weit wie am Anfang :)

steht das nirgends eindeutig geschrieben wie man sich hier verhalten muss und was man beachten muss??

Danke

P
Pjöööng

24.04.2014 um 15:51 Uhr

Das steht in der Tat nirgendwo eindeutig beschrieben. Wie immer gibt es einen rechtssicheren Standpunkt ("Macht es im Betrieb!") und andere Standpunkte, die mit mehr oder minder großen Risikien verbunden sind. Dass dieses Treffen im Cafe gewisse Risiken hat, hast Du ja selber schon erkannt ("Ich sehe die Gerüchteküche schon brodeln ...").

Wenn es niemand wissen soll, warum nehmt Ihr dann nicht das Telefon?

Und ansonsten? Ich würde in dem Falle vermutlich einfach vorschlagen, das Treffen etwas spüäter zu machen und dafür im Biergarten. Was ich in meiner Freizeit mache, geht gar niemanden etwas an.

L
Lotte

24.04.2014 um 16:02 Uhr

Hallo Pöööng, das Problem bei der Freizeitlösung wird die anschließenden Grenzziehung sein. Für wen opfert man wann was?

Neuer, trefft Euch doch im Gewerkschaftshaus. LG Lotte

N
Nubbel

24.04.2014 um 16:04 Uhr

ich sehe das wie pjöööng.

sich abmelden, mit der aussage das geht sie nichts an und dann im cafe nen kaffee trinken mit nem kollegen der freizeit hat, sieht nicht nur blöd aus. da würde ich als arbeitgeber noch was ganz anderes draus konstruieren:)

D
DerNeue

24.04.2014 um 16:06 Uhr

naja wie du schon sagst "FREIZEIT"

ich versuche berufliches und privates eigentlich zu trennen, sonst machst dich ja kaputt..

Problem es wollen gleich 3 MA von diesem Standort ein Gespräch, ich habe vorgeschlagen ich komme vorbei, dass wollen sie aber nicht weil die leiterin dieser 4 Standorte immer unangemeldet vorbeikommt. Und die haben eher Angst dass die das mitbekommt und es dann folgen haben könnte..

Es liegen allgemein viele Beschwerden vor über diese Leiterin aber halt noch nie offiziell. Darum denke ich dass es sich um so etwas handelt(Vermutung)

Wenn sie zu uns in die Hauptzentrale kommen,stellt sich natürlich auch gleich die frage was machen die beim BR und alles..

Drum seh ich hier eigentlich nur einen neutralen Treffpunkt als alternative.. Muss ja kein Cafe sein, kann auch einfach ne Park Bank sein wenns an dem liegt..

Und da ich hierzu nix schriftliches finde war meine erste Idee hier mal nachzufragen.

D
DerNeue

24.04.2014 um 16:09 Uhr

wir haben 5 Gewerkschaftsmitglieder und keinen Tarifvertrag oder ähnliches.. GEW ist auch nicht sehr engagiert bei uns(ist ja klar)

Und dann fragen kann ich mal mit lauter nicht GEW Personen vorbeikommen bei euch ist glaub auch net das wahre..

N
Nubbel

24.04.2014 um 16:11 Uhr

sollte der besuch des betriebsrates für die kollegen konsequenzen nach sich ziehen, wäre dies eine wundervolle gelegenheit der unliebsamen leiterin das Fürchten zu lehren

D
DerNeue

24.04.2014 um 16:17 Uhr

Ich als BR dann sowieso. Aber in der Praxis stehen die Damen dann trotzdem erstmal im Regen mit dieser Person bis sich nach langer Zeit "vielleicht" etwas ändert dann..

Naja Schade hab gedacht die sachlage sieht ungefähr so aus wie gironimo geschrieben hat :(

Wäre die einfachste Art für alle.. Denk dann werd ich einfach zu dem Gespräch gehen und wenn es dann jemand abkriegt dann bin das dann halt ich..

Ist glaub am sinnvollsten oder!? Ich hab ja wenigstens noch n besonderen Schutz und alles und verscherz es mir dann ja nicht direkt mit meinem Chef oder so.

Danke für eure Zeit und antworten :) Gruß

G
gironimo

24.04.2014 um 18:09 Uhr

Ich habe es in den letzten 25 Jahren unzählige Male so gemacht.

Wie gesagt: Es gibt eine Reihe von Gründen, warum Du den Betrieb als BR verlassen musst. Der AG hat nicht zu hinterfragen was Du als BR machst. Wenn er Zweifel daran hat, kann er das Gericht bemühen.

Wenn Du zu der externen Stelle fährst, ist das o.k. so. Kommen die Kollegen zu Dir ins BR-Büro, ist das auch o.k.

Nichts spricht dagegen, sich auf halben Weg zu treffen.

Um das Vertrauen der Mitarbeiter zu gewinnen, sind manchmal ungewöhnliche Wege erforderlich. Nutze sie.

D
DerNeue

25.04.2014 um 09:06 Uhr

Vielen Dank gironimo.

Deine Antwort hört sich sehr vernünftig und auch richtig an. So werde ich es auch machen. Schönes Wochenende dir noch :) und allen andern natürlich auch..

gruß

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