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Mitarbeitergespräche ohne BV?

N
NuernbergIgor
Aug 2017 bearbeitet

Hallo,

da ihr mir beim letzten Mal so gut geholfen habt, möchte ich noch eine Frage loswerden.

Unser Arbeitgeber hat Mitarbeitergespräche bisher nach Nasenpolitik geführt - manche hatten sie, der Großteil nicht. Vor 2 Monaten kam nun die Personalabteilung auf uns zu und wollte mit uns eine BV zur Ausgestaltung machen, dazu wollte sie uns einen Vorschlag vorlegen, der bis heute nicht bei uns eingegangen ist.

Parallel dazu beginnen einzelne Abteilungen, die bisher keine Gespräche geführt haben, jetzt, für Dezember Personalgespräche anzusetzen, obwohl absehbar ist, dass eine BV nicht mehr vor Januar abgeschlossen sein wird. Einen Hinweis auf unser MBR und die Bitte, erst die BV dazu zu verhandeln, wurde ignoriert, man habe schon immer Mitarbeitergespräche geführt, alles was in der BV verhandelt werden soll, ist die Standardisierung der Maßnahme mittels spezifischem Fragenkatalog.

Darf der AG das so machen, weil eine betriebliche Übung besteht, diese Mitarbeitergespräche zu führen oder können wir diesen Prozess irgendwie stoppen, bis wir die BV dazu verhandelt haben?

Wir haben nämlich die Sorge, dass diese Gespräche auch und vor allem dazu genutzt werden, "Minderleister" zu identifizieren, die es zweifelsfrei gibt (irgendwer leistet immer mehr...), aber die trotzdem einen wichtigen Beitrag leisten, auch und vor allem, weil wir als Journalismusbetrieb auf menschlich und kreativ funktionierende Teams angewiesen sind.

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

18.11.2016 um 18:15 Uhr

Natürlich darf der AG auch immer mit seinen AN sprechen. Die Mitbestimmung kommt ja erst ins Spiel, wenn es ein standardisiertes Verfahren (Fragebogen) und damit verbunden dann Beurteilungsgrundsätze zur Anwendung kommen sollen.

Da der AG diese Regeln ja selbst zur Sprache gebracht und selbst die BV ins Gespräch gebracht hat, würde ich dieses Thema jetzt offensiv angehen. Informiert die AN über diese Gespräche (und das sie das Recht haben, bei Leistungsgesprächen auch ein BR-Mitglied ihres Vertrauens hinzu ziehen können (§ 82 Abs. 2 BetrVG).

Fordert Eurerseits eine BV und stellt Eckpunkte auf, die darin geregelt werden sollten. Informiert die AN ebenfalls darüber.

Und macht das Thema zu einer Projektarbeit im BR.

E
etugruber

18.11.2016 um 19:12 Uhr

Der AG ist verpflichtet nach 6 Wochen Krankheit im Jahr ein BEM Gespräch mit dem MA zu führen.... Diese Gespräche sind freiwillig. Der AN kann dieses Gespräch auch ablehnen...

Z
Zappelmann

18.11.2016 um 20:50 Uhr

@etugruber: Gute Antwort, passt nur schei*e zur Frage!

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