Mitarbeitergespräche zu AVLW mitbestimmungspflichtig?
Hallo, heute hat die GL einen Aushang rausgebracht, mit welchem sie alle Mitarbeiterinnen zu einem "Beratungsgespräch" (Einzelgespräche) zum Thema AVWL einlädt. Der BR wurde im letzten Monatsgespräch darüber informiert, dass der entsprechende TV umgesetzt werden soll. Es wurde dort vereinbart, dass weitere Gespräche zwischen GL und BR zu dem Thema stattfinden sollen. Zumal es eine gültige BV VWL (nicht AVWL) gibt, die nach Abschluss einer BV AVWL abgelöst werden soll. Die Mitarbeitergespräche, die jetzt geführt werden sollen, werden mit einem Vertreter der Volksbank geführt. Der BR sieht sich hier ganz schön überrumpelt. Liege ich richtig, dass solche Mitarbeitergespräche mitbestimmungspflichtig sind? Über den genauen Inhalt der Gespräche wurde der BR nicht informiert, und auch die Sachbearbeiterin HR kann keine Auskunft geben. Der Chef HR ist zurzeit nicht erreichbar...
Community-Antworten (2)
25.11.2015 um 13:01 Uhr
Sorry, aber sind VWL nicht Individualrechtlich? Man kann doch in einer BV nur Modalitäten klären...
Zumal: Wie ich mein Geld anlege, kann ich doch nur INDIVIDUALRECHTLICH klären. Da hat der BR nix mitzubestimmen.
25.11.2015 um 13:42 Uhr
Die Sprache ist hier aber auch von einem Tarif.
Wenn kein Mensch aus der Perso da ist - fragt den AG direkt, was da veranstaltet wird. Also tatsächlich nur eine neutrale Information oder ein getarntes Verkaufsgespräch.
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