Erstellt am 24.04.2014 um 08:25 Uhr von moreno
Da braucht Ihr das Rad nicht neu erfinden :-) Einfach schreiben Betriebsvereinbarung zur.... in der Fassung vom....neues Datum rein Chef und BRV unterschreiben und gut ist es.
Erstellt am 24.04.2014 um 09:34 Uhr von gironimo
Ja - Wenn sich beide Seiten einig sind, reicht ein Nachtrag zur BV völlig aus.
Erstellt am 24.04.2014 um 09:40 Uhr von Pjöööng
Es gibt da kein "muss". Für eine Ergänzung/Protokollnotiz spricht, dass dann nicht die gesamte BV "angefasst" werden muss und eventuelle Begehrlichkeiten geweckt werden. Für eine Neufassung spricht die ebssere Übersichtlichkeit und auch Eindeutigkeit..
Letztendlich wird es also davon abhängen, wie viel geändert werden soll.