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Nachtrag zu Hilfe für Wahlvorstand/Wahlverfahren - wenn vereinfachtes Wahlverfahren dann auch bei mehreren Listen Persönlichkeitswahl?

S
Sobe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Nachtrag zu dem Beitrag 10Pos weiter unten! Leider funktioniert die Antworten funktion nicht! Oder versteh ich das nicht?

zu Tom: Die Wahl 2002 hat nicht stattgefunden aus dem angegeben Grund! lt. unserem GBR sind die Betriebsräte trotzdem im Dienst! Falsch? Nach was richtet es sich? Danke allen im vorraus!

zu Uli: lt. unserem GBR gibt es soweit eine Liste auftaucht keine Persönlichkeitswahl. Deshalb sollten wir uns darauf vorbereiten (eigene Liste)

zu Norden: Es stehen Leute auf der Liste die zentralseits gesteuert sind und nur die Lohnabrechnung über uns läuft! Gibt es ne möglichkeit falls die Liste auftaucht dagegeb anzugehen? Die Mehrheit ist für die perönlichkeitswahl! MFG Sobe

bleibt es bei Persönlichkeitwahl, auch wenn es eine zweite Liste gibt?

2.78803

Community-Antworten (3)

T
tom

29.03.2006 um 16:30 Uhr

Nach §22 BetrVG haben Betriebsräte, die geschlossen zurücktreten, die Geschäfte des BRs weiterzuführen, bis ein neuer BR gewählt ist! Bei Euch müßte also der BR vor seinem Amtszeitende in 2002 geschlossen zurückgetreten sein und die Geschäfte bis heute weitergeführt haben. Das könnte die Erklärung für die Aussage des GBR sein. ABER: Meiner Meinung nach ist es rechtsmißbräuchlich, sich 4 Jahre auf den §22 zu berufen! Denn der BR hat die Pflicht, einen WV zu bestimmen, der die Neuwahlen einleitet!!! Wenn der BR es nicht macht, hätte der GBR intervenieren müssen! Leider höre ich von so einem Vorgehen zum ersten mal; aber das Ganze hört sich für mich (nach Deinen Angaben) nicht ganz korrekt an! Ich würde mehr Infos zusammentragen (warum ist BR noch im Amt? etc.) und das prüfen lassen!!! Denn, wenn der BR nicht mehr im Amt war, war Eure Bestellung zum WV schon nichtig - und alles weitere dann auch!!!

RI
Ramses II

29.03.2006 um 17:42 Uhr

Tom,

das stimmt so nicht. Wenn Betriebsräte zurücktreten (egal ob einzeln oder geschlossen), dann verlieren sie damit ihr Mandat und können die Geschäfte des BR nicht fortführen.

Lediglich wenn der BR seinen Rüktritt BESCHLIESST werden die Geschäfte von den BRM fortgeführt.

T
tom

29.03.2006 um 20:29 Uhr

Ramses II hat Recht! Tauschen wir also zurücktreten gegen beschlossen haben, zurückzutreten... :-)) Danke für den wichtigen Hinweis!

Um wieviele Jahre kann man mit diesem Trick die "Regentschaft" verlängern?

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