Darf der BR einer stationären Einrichtung sich auch in Belange der teilstationäre Einrichtung einmischen?
Hallo!
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich arbeite in einer stationären Einrichtung. Wir haben jetzt seit 1/2 Jahr auch einen teilstationären Bereich dazubekommen. Beide Bereiche arbeiten unabhängig voneinander und haben nichts miteinander zu tun. Jetzt meine Frage: Ist der Betriebsrat des stationären Bereiches auch für den teilstationären Bereich zuständig? Oder kann der teilstationäre Bereich ebenso einen BR stellen? Ich frage, weil der BR sich stark in die Belange des teilstationären Bereiches einmischt, obwohl nicht ein einziges Mitglied diesem angehört. Kann mir das jemand beantworten oder mir Hinweise geben, wo ich evtl. Texte zum Nachlesen finde?
Besten Dank,
Simba
Community-Antworten (2)
08.09.2009 um 03:18 Uhr
Meinst Du Betrieb in Betrieb?
08.09.2009 um 11:15 Uhr
Was bedeutet " dazubekommen"? Haben beide Bereiche den selben Geschäftsführer? Mit wem sind die Arbeitverträge unterschrieben. Sind die MA in die " betriebbliche Organisation" eingegliedert. Wer ist weisungsbefugt? So wie ich mir denke, hat eure Geschäftsführung ein neues Geschäftsfeld ins Leben gerufen, wo auch ihr zuständig seid. BR muss auch nicht in jedem Bereich einen Mitglied haben. Es würde auch nicht immer klappen, wenn man sich große Firmen vorstellt. Ein Beispiel von uns. Wir betreiben ambulante Alten- und Krankenpflege( 11 Einrichtungen- weit in der Gegend verstreut) . Wor 2 Jahren haben wir unser Angebot um Menü Service erweitert( neu gebaut weit von anderen Einrichtungen entfernt) . Menü Service arbeitet unabhängig von den Pflegeeinrichtungen hat aber den selben Geschäftsführer, der für alle Einrichtungen weiseungsbefügt und verantwortlich ist. Alle werden aus dem selben "Topf" bezahlt . Alle Arbeiteverträge werden mit der selben Firma abgeschlossen. Wir als BR sind zuständig.
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