Erstellt am 23.04.2014 um 14:45 Uhr von Eiszeit
Ich bin selbst erster ersatz Mitglied. Bei uns ist es so das die ersten 3 Ersatz Mitglieder die Protokolle erhalten. Es ist auch wichtig das wenigstens die ersten drei auf dem laufenden gehalten werden.
Erstellt am 23.04.2014 um 14:50 Uhr von Pjöööng
Nach dem Gesetz ist es so, dass Ersatzmitglieder die aktuell kein BRM vertreten weder Einladung, noch Tagesordnung oder Protokoll zu erhalten haben.
Ersatzmitglieder die aktuell ein BRM vertreten haben mit der Einladung zur Sitzung selbstverständlich auch die Tagesordnung zu bekommen, sowie alle für die Sitzung notwendigen Unterlagen. Guter Stil ist es auch, ihnen in jedem Falle nach der Sitzung das Protokoll zukommen zu lassen.
Erstellt am 23.04.2014 um 16:07 Uhr von gironimo
Während der Zeit der Verhinderung eines BR-Mitglieds, hat das Ersatzmitglied die gleichen Rechte und Pflichten; es ist in dem Moment BR-Mitglied "auf Zeit". Es kann während dieser Zeit auch vom § 34 Abs. 3 BetrVG gebrauch machen.
Um sich auf die BRS vorbereiten zu können, braucht es auch die Tagesordnung und ggf. mit der Einladung verschickte Unterlagen.
Und aus meiner Sicht und Praxis: Wer an einer Sitzung teilgenommen hat, erhält auch die Niederschrift (zumindest für den Teil der Teilnahme an der Sitzung; falls es hier nur eine teilweise Teilnahme gab).
Der BR sollte sich Gedanken machen, wie er seine Ersatzmitglieder in den BR-Infofluss einbaut, damit diese qualifiziert mitreden und Entscheidungen mit fällen können.
Erstellt am 23.04.2014 um 18:30 Uhr von Moreno
Also wenn Du als Ersatzmitglied kein Protokoll oder anderes bekommst ist dies gesetzlich durchaus richtig und Du wirst Dich da nicht wehren können. In dem Moment wo es feststeht, dass Du nachrückst hast Du aber alle Rechte eines Mitglieds und kannst Dich ja ins Betriebsratsbüro setzen und alle Protokolle von den letzen Sitzungen durchlesen um dich auf die Sitzung vorzubereiten.
Erstellt am 24.04.2014 um 06:59 Uhr von Hartmut
Hallo sommerwetter, deine Meinung ist korrekt. Du schreibst ja 'Ersatzmitglieder mit der Einladung zur Sitzung'. Betroffen sind also solche Ersatzmitglieder, bei denen der kommende Einsatz als BRM bereits feststeht. In dem Moment aber (nicht erst mit Beginn der Sitzung selbst!) vertreten sie bereits ein BRM, haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ein BRM, und haben selbstverständlich auch Anspruch auf eine Agenda sowie alles andere Material, um sich vorzubereiten. Das Gesetz kann von eurem Gremium nicht 'überstimmt' werden, auch nicht teilweise, und auch nicht per Beschluss.