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Änderungen an der Agenda - Darf eine versendete Agenda vor der Sitzung noch (durch den BRV) verändert (und neu versendet) werden?

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Errreichbar
Jan 2018 bearbeitet

Darf eine versendete Agenda vor der Sitzung noch (durch den BRV) verändert (und neu versendet) werden? Wie kurz vor der Sitzung kann das ggf. noch getan werden?

98006

Community-Antworten (6)

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Pappnase

03.03.2010 um 15:12 Uhr

Was meinst Du mit Agenda?
Die Einladung zur nächsten BR Sitzung mit TOP? Wenn ja, dann muß diese spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung den BR Mitgliedern zugegangen sein. Verändert werden darf die TO nur zu beginn der Sitzung per Beschluss, wenn der BR vollständig ist, und der Beschluss einstimmig ist. Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage.

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Enterrich

03.03.2010 um 15:54 Uhr

Es gibt die Möglichkeit auf der Einladung den TOP "Änderung/Ergänzung zur Tagesordnung aufzunehmen". Macht Sinn, wenn kurzfristig Entscheidungen getroffen werden müssen. Das Ganze darf nur nicht zur Gewohnheit werden und die Sitzungen sollten auch nicht "künstlich" in die Länge gezogen werden.

E
Erreichbar

03.03.2010 um 16:33 Uhr

@Pappnase: Ja, die Einladung zur Sitzung ist gemeint. Wo steht 3 Tage?

@Enterrich: Der von dir genannte TOP kann also einen rechtsgültigen 'Beschluss über xy' in die Sitzung bringen, obwohl er nicht auf der Einladung stand? Und das ohne einen vollständigen BR und einstimmigen Beschluss zur Änderung der Tagesordnung? Kann nicht sein, oder?

E
Enterrich

03.03.2010 um 16:53 Uhr

Natürlich mit dem vollständigen BR und einem einstimmigen Beschluss. Sorry, bin ein wenig eingerostet.

R
rainerw

03.03.2010 um 16:55 Uhr

Pappnase, das würde ich auch gerne erfahren wo das mt den 3 Tagen steht. Tatsache ist das dies jeder BR fürsich entscheiden muß, dies kann nicht der BRV alleine entscheiden. Im schönen Amtsdeutsch spricht man da von einer Form- und Fristgerechten Ladung. Die Form bedeutet hier das alle Punkte auf der Einladung so aufgeführt sind das man sich ein eigenständiges Bild jedes einzelnen TOP selber und unabhändig machen kann. Es reich talso nicht aus wenn man unter Punkt 1 schreibt: personelle Maßnahme, wenn es sich hier um eine Kündigung handelt. Dies muß schon genauer sein. Fristgerecht heißt das jeder im Gremium ausreichend zeit verbleiben muß um sich auf die einzelnen TOP´s vorbereiten zu müssen. Klappt das bei euch so nicht, dann solltet ihr überlegen ob ihr es nicht ineiner Geschäftsordnung festlegt. Und noch was. Ist einmal eine Einladung raus gegangen, kann nicht willkürlich eine neue geschrieben werden. Hier sollte der BR sich angewöhnen bei jeder Sitzung als 1. Tagesordnungspunkt " Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung von Datum xxx" setzen. Und wie schon oben beschrieben kann man dann die Tagesordnung Ändern oder Ergänzen wenn alle BRM´s an der Sitzung teilnehmen.

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DonJohnson

03.03.2010 um 17:00 Uhr

rainerw Wegen der Genauigkeit der TOP´s.

Ich persönlich behaupte ja, dass der BRV hierzu ALLE Infos den BRM zur Verfügung stellen muß (entweder beigefügt, oder mit dem Satz, dass alle Unterlagen im BR Büro einsichtbar sind). Und zwar aus folgendem Grund. Gibt der BRV mit der TO nur Teile seiner vorliegenden Infos weiter, kann sich jedes BRM nur unzureichend vorbereiten und bilden sich eventuell eine falsche Meinung...

Das aber echt nur als Ergänzung...

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