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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR befristeter Arbeitsvertrag mit Neupersonalplanung ie Mitglieder des BR selbst betreffend

M
Minigolfer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich bin neu um BR und habe eine Frage, die mir niemand beantworten kann. Unser BR besteht statt 7 aus 3 Leuten Plus Ersatzmitglied. Wie gestaltet sich die Unterrichtungspflicht bezüglich Personalplanungen durch den Arbeitgeber, wenn die BR Mitglieder alle aus der gleichen Abteilung kommen, in der auch die Einstellungen ggf sie selbst betreffend vorgenommen werden sollen. Als Bsp. die Befristung des Arbeitsvertrages der BR Mitglieder läuft bis 31.08.2014 nun sollen Sie und Ihre Kollegen wieder eine neue Befristung als Bsp bis 31.01.2015 erhalten. Ist der BR dann auch zu informieren und einzubinden in die Planung oder gibt es rechtliche Gründe die dem Arbeitgeber zulassen das der BR dann nicht beteidigt ist? Wenn ja wie begründet sich die Sache gesetzlich?

Danke für evt. Antworten.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo Akzeptiert

22.04.2014 um 20:34 Uhr

Im § 99 BetrVG gibt es keine Einschränkungen. Es ist von JEDER Einstellung die Rede. Ihr seit also zu beteiligen.

Ggf. müsst Ihr jede Einstellung einzeln abstimmen und das jeweils betroffene BR-Mitglied durch das Ersatzmitglied ersetzen (wegen der eigenen Person betreffende personelle Maßnahme).

Bei reinen Planungsgesprächen mit dem AG spielt das aber keine Rolle.

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