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Versetzung und Anhörung,, Arbeitsvertrag der versetzten Mitarbeiter

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Tobistef
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine Versetzung von zwei Mitarbeiter, zu einer andere Betriebstätte. Eigentlich alles o.k., die Mitarbeiter sind auch damit einverstanden und wir eigentlich auch.

  1. Wir wurden erst 6 Wochen nach Versetzung angehört. Dieses bitte nicht rechtlich bewerten. Das eigentliche Problem ist!!! Wir bekommen eine Anhörung, über diese personelle Veränderung, stimmen zu und müssen hinterher feststellen, das diese Mitarbeiter aber keinen neuen Arbeitsvertrag erhalten haben und damit im Grunde immer noch Vollzeitkräfte arbeitsrechtlich unserer Betriebsstätte zuzuordnen sind. Was das für Auswirkung auf die BR-Wahl haben kann, vermag ich nur zu erahnen, den sie haben in der neuen Betriebsstätte schon den neuen BR gewählt. Und bei uns können sie auch wählen, da sie auch vereinzelt auch noch bei uns eingesetzt werden.

Gruss Stef

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Community-Antworten (3)

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gironimo

22.04.2014 um 10:42 Uhr

Ein neuer Arbeitsvertrag ist nicht notwendig, wenn aus dem Schriftverkehr zur Versetzung die Ortsänderung dokumentiert ist und sich sonst nichts ändert.

Aber wo siehst Du sonst noch ein Problem (außer, dass Ihr Euren Chef mal dazu anhalten solltet, Eure Rechte zu achten)?

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tobistef

22.04.2014 um 12:54 Uhr

Das ist fast eine Arbeitgeberantwort, aber dazu muss mann wissen, was die MB für einen Arbeitsvertrag haben. Gem. des Vertrages ist AG verpflichtet diese MB ausschliesslich nur in der alten Betriebsstätte zu beschäftigen. Also Fakt, müsste dieser Vertrag geändert werden, auf dessen Grundlage wir dann auch angehört werden. Aber es besteht keinen konkreten Schriftverkehr. Erfolgt alles auf mündlicher Basis. Einzige Blankoanhörung an den BR, dass MB überwiegend an der anderen Betriebstätte beschäftigt werden!!!

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gironimo

22.04.2014 um 14:19 Uhr

Verträge können auch mündlich geändert werden oder durch konkludentes Handeln.

Wenn es in den Verträgen so festgeschrieben ist, und die Mitarbeiter nicht gewollt hätten, hätten sie sich an den BR wenden können oder auf Einhaltung der Verträge drängen müssen. Aber der BR hatte ja auch im Nachgang nichts gegen die Versetzung - sondern hat ihnen zugestimmt.

Aber worauf willst Du hinaus. Siehst Du BR-Rechte in Gefahr oder willst Du etwas für die Mitarbeiter erreichen ??

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