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Lohngruppen zurück Stufung

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DJCarlo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo mal eine Frage, wenn ein MA in eine höhere Lohngruppe eingestuft wird und nach dieser bezahlt wird, kann der AG diese ohne weiteres wieder herabsetzen wenn der MA die Tätigkeit die zur Lohngruppe gehört nicht mehr ausübt? Der Vertrag des MA wurde nicht schriftlich geändert auf die höhere Lohngruppe. Gibt es da sowas wie ein gewohnheitsrecht? Vielen Dank für eure Antworten

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Community-Antworten (5)

K
kratzbuerste

21.04.2014 um 17:56 Uhr

Der Weg zurück geht nur, wenn sich alle einig sind - oder über eine Änderungskündigung.

Übrigens hat ja auch der BR sein Wort mitzureden (§ 99 BetrVG) - und dem werden doch Gründe einfallen .....

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Nubbel

21.04.2014 um 18:03 Uhr

es gibt tarifverträge, da geht es auch ohne die von kratzbürste aufgeführten wege

N
Norweger

21.04.2014 um 18:08 Uhr

Die dann aber spätestens beim Günstigkeitsprinzip auf der Strecke bleiben.

N
Nubbel

21.04.2014 um 18:28 Uhr

schaffst du dir in allen lebenslagen deine ganz persönliche rechtslage?

N
Norweger

21.04.2014 um 18:38 Uhr

Aber freilich. Alles was zu meinem persönlichen Vorteil gereicht und andere nicht übermäßig belastet, gehört in meiner Prioritätenliste ganz nach oben. Bei dir etwa nicht?

Hier etwas zum Lesen: http://www.anwalt-schwerdtfeger.de/images/stories/pdfartikel/guenstigkeitsprinzip.pdf Auch:http://www.juraforum.de/lexikon/guenstigkeitsprinzip-im-arbeitsrecht

Anwalt kenne ich zwar nicht persönlich, ist mir aber natürlich sehr sympathisch, da es mir gerade so in den Fjord passt.

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