Lohngruppen zurück Stufung
Hallo mal eine Frage, wenn ein MA in eine höhere Lohngruppe eingestuft wird und nach dieser bezahlt wird, kann der AG diese ohne weiteres wieder herabsetzen wenn der MA die Tätigkeit die zur Lohngruppe gehört nicht mehr ausübt? Der Vertrag des MA wurde nicht schriftlich geändert auf die höhere Lohngruppe. Gibt es da sowas wie ein gewohnheitsrecht? Vielen Dank für eure Antworten
Community-Antworten (5)
21.04.2014 um 17:56 Uhr
Der Weg zurück geht nur, wenn sich alle einig sind - oder über eine Änderungskündigung.
Übrigens hat ja auch der BR sein Wort mitzureden (§ 99 BetrVG) - und dem werden doch Gründe einfallen .....
21.04.2014 um 18:03 Uhr
es gibt tarifverträge, da geht es auch ohne die von kratzbürste aufgeführten wege
21.04.2014 um 18:08 Uhr
Die dann aber spätestens beim Günstigkeitsprinzip auf der Strecke bleiben.
21.04.2014 um 18:28 Uhr
schaffst du dir in allen lebenslagen deine ganz persönliche rechtslage?
21.04.2014 um 18:38 Uhr
Aber freilich. Alles was zu meinem persönlichen Vorteil gereicht und andere nicht übermäßig belastet, gehört in meiner Prioritätenliste ganz nach oben. Bei dir etwa nicht?
Hier etwas zum Lesen: http://www.anwalt-schwerdtfeger.de/images/stories/pdfartikel/guenstigkeitsprinzip.pdf Auch:http://www.juraforum.de/lexikon/guenstigkeitsprinzip-im-arbeitsrecht
Anwalt kenne ich zwar nicht persönlich, ist mir aber natürlich sehr sympathisch, da es mir gerade so in den Fjord passt.
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