Erstellt am 21.04.2014 um 15:56 Uhr von kratzbuerste
Der Weg zurück geht nur, wenn sich alle einig sind - oder über eine Änderungskündigung.
Übrigens hat ja auch der BR sein Wort mitzureden (§ 99 BetrVG) - und dem werden doch Gründe einfallen .....
Erstellt am 21.04.2014 um 16:03 Uhr von Nubbel
es gibt tarifverträge, da geht es auch ohne die von kratzbürste aufgeführten wege
Erstellt am 21.04.2014 um 16:08 Uhr von Norweger
Die dann aber spätestens beim Günstigkeitsprinzip auf der Strecke bleiben.
Erstellt am 21.04.2014 um 16:28 Uhr von Nubbel
schaffst du dir in allen lebenslagen deine ganz persönliche rechtslage?
Erstellt am 21.04.2014 um 16:38 Uhr von Norweger
Aber freilich.
Alles was zu meinem persönlichen Vorteil gereicht und andere nicht übermäßig belastet, gehört in meiner Prioritätenliste ganz nach oben. Bei dir etwa nicht?
Hier etwas zum Lesen: http://www.anwalt-schwerdtfeger.de/images/stories/pdfartikel/guenstigkeitsprinzip.pdf
Auch:http://www.juraforum.de/lexikon/guenstigkeitsprinzip-im-arbeitsrecht
Anwalt kenne ich zwar nicht persönlich, ist mir aber natürlich sehr sympathisch, da es mir gerade so in den Fjord passt.