Hallo mal eine Frage, wenn ein MA in eine höhere Lohngruppe eingestuft wird und nach dieser bezahlt wird, kann der AG diese ohne weiteres wieder herabsetzen wenn der MA die Tätigkeit die zur Lohngruppe gehört nicht mehr ausübt? Der Vertrag des MA wurde nicht schriftlich geändert auf die höhere Lohngruppe. Gibt es da sowas wie ein gewohnheitsrecht? Vielen Dank für eure Antworten