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Wann darf ein Pappa zuhause bleiben.

B
billy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen! eine frage an euch Experten meine Frau hat einen Keiserschnitt bei der Geburt bekommen und kommt endlich nach hause. Wir haben eine 21 Monate junge Tochter. Darf ich einpaar Tage Zuhause bleiben um Sie zu unterstützen weil sie immernoch sehr starke schmerzen hat und nicht ohne unterstützung mit dem Haushalt klar kommt. Urlaub wird leider nicht genehmigt da ein anderer Kollege z. Zeit Urlaub hat.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

19.04.2014 um 10:02 Uhr

Dann ist das Pflegezeitgesetz vielleicht etwas für Dich . Siehe §§ 2 ff PflegZG .

Vielleicht passen die Bedingungen auf Deinen Fall.

F
frischlinge

19.04.2014 um 13:28 Uhr

Hallo, Frage bitte mal deine Krankenkasse. Wenn sich deine Frau nicht imstande sieht den Haushalt zu machen , kann sie eine Haushaltshilfe beantragen oder du bleibst zuhause und wirst bezahlt. Glaube geht bis die Kinder 12 sind. Dieses war meine Erfahrung damals. Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe.


Haushaltshilfe Wer kocht, putzt und wäscht, wenn ein Elternteil ins Krankenhaus oder zur Kur muss und der andere berufstätig ist? Unterstützung bietet die Haushaltshilfe der IKK classic. Bei der IKK classic erhalten Sie eine Haushaltshilfe, wenn der eigene Haushalt wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts nicht weitergeführt werden kann und in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das jünger als 14 Jahre und auf Hilfe angewiesen ist. Damit unterstützen wir Sie zwei Jahre länger: Der Gesetzgeber sieht eine Haushaltshilfeleistung nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr vor. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe bei einer akuten schweren Erkrankung nach ärztlicher Bestätigung für maximal 4 Wochen sowie bei einer stationären Versorgung in Hospizen für längstens 26 Wochen. Haben Sie bereits das 18. Lebensjahr vollendet, zahlen Sie als Zuzahlung 10 Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag, jedoch nicht mehr als die tägliche Kassenleistung. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungsbefreiung angerechnet. Setzen Sie sich rechtzeitig vor der geplanten Maßnahme mit Ihrer IKK classic in Verbindung. Weitere Informationen erhalten Sie in einer unserer Geschäftsstellen oder telefonisch unter unserer kostenfreien Servicehotline 0800 455 1111. Gern können Sie Ihre Anfrage auch online über das Kontaktformular an die IKK classic senden.

H
Hartmut

19.04.2014 um 19:29 Uhr

Hallo billy, gironimo hat mal wieder die rettende Idee. Falls du dich nicht so fit fühlst im Lesen von Gesetzestexten:

  1. Frage den Arzt deines Vertrauens, ob er bescheinigen würde, dass Mutter & Kind auf deine Hilfe angewiesen sind. Dann stehen dir bis zu 10 Tage Sonderurlaub gesetzlich (!) zu, d.h. können nicht verweigert werden. Allerdings unbezahlt.

  2. Informiere deinen AG, am besten sofort, über die Sachlage und über diese gesetzliche Regelung. Melde dich ab und sag netterweise auch gleich bescheid, wann er mit dir wieder rechnen kann.

Außerdem: 3. Ruf die Krankenkasse an und sprich auch mit denen. Frag, ob du eine Haushaltshilfe bekommen kannst. Versuch macht kluch. Ich hatte bei der Techniker die tolle Erfahrung gemacht, dass sie einverstanden waren, obwohl sie nicht mussten.

S
Snooker

19.04.2014 um 20:31 Uhr

@Billy

Lese mal folgenden link

http://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-besteht-ein-anspruch-auf-sonderurlaub_025354.html

Gerade der Hinweis auf das Sozialgesetzbuch kann hier sehr hilfreich sein.

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