dummesGesicht,
*Sorry, ich versteh das immer noch nicht*
das ist schade, kann aber passieren.
*Alle die wählen dürfen haben ein Schreiben vom WV erhalten, wo jeder der möchte kandieren kann, sich jetzt melden kann. Er füllt dazu ein vorbereitetes Schreiben aus, wo er seine Kandidatur erklärt und auf diesem Schreiben drei Stützunterschriften von Kollegen haben muss, um ihn beim WV einreichen zu können.*
Bis dahin zwar korrekt, aber unglücklich auf den Weg gebracht!
*dass Kollegen aus der Belegschaft bei mehreren Kandidaten unterschrieben haben. Jetzt erklärt der WV diese Wahlvorschläge der einzelnen Kandidaten die sich aufstellen lassen wollen für ungültig, mit der Behauptung, jeder aus der Belegschaft darf nur einmal bei jemanden seine Stützunterschrift geben.*
Auch das ist korrekt. Wie schon gesagt, etwas unglücklich in Gange gebracht. Der WV hätte darüber informieren **können**, wie so etwas vermieden werden kann.
*Der WV will dann alle, die kandidieren möchten, alphabetisch auf eine Liste setzen und das ist dann der
Wahlzettel. *
Der WV hat da gar nichts zu wollen, das ist in der WO so vorgeschrieben!
*Wie schon geschrieben, wir sind ein Betrieb bis 100 AN*
Wenn die Anzahl der Stützunterschriften richtig berechnet wurde, seid ihr ein Unternehmen mit maximal 60 AN. Schon bei 61 AN beträgt die Anzahl der Stützunterschriften 4
*und WV und Arbeitgeber haben sich auf das vereinfachte Wahlverfahren geeinigt, damit sind es Persönlichkeitswahlen.*
Wir haben das schon verstanden, Du verstehst aber scheinbar unsere Empfehlung nicht: Es ist am Besten einen Wahlvorschlag mit mehreren Kandidaten einzureichen, damit das, was jetzt passiert ist (doppelte Unterschriften) möglichst vermieden wird. Es ist nun mal so, dass man nur einen Wahlvorschlag mit seiner Unterschrift stützen darf, egal wieviel Kandidaten dort draufstehen.