Wahlvorstand hat sich mit Arbeitgeber auf vereinfachtes Wahlverfahren geeinigt, da 51 - 100 AN.
Damit steht die Persönlichkeitswahl fest.
WV hat die Belegschaft angeschrieben, um Kandidaten zur BR Wahl zu finden , mit drei Stützunterschriften. Jetzt taucht die Frage auf: wie viel Stützunterschriften kann ein Mitarbeiter / Wahlberechtigter den einzelnen Wahlvorschlägen geben? Das wird ein 5er Gremium. Wenn jetzt 20 Wahlvorschläge eingehen würden, müssten dann ja dort 60 unterschiedliche Unterschriften drauf sein. Richtig ? Oder kann ein Mitarbeiter / Wahlberechtigter bei 5 Bewerbern unterschreiben, den er gern im BR sehen möchte ?
Danke im Voraus!