Stützunterschriften bei Persönlichkeitswahl
Wahlvorstand hat sich mit Arbeitgeber auf vereinfachtes Wahlverfahren geeinigt, da 51 - 100 AN. Damit steht die Persönlichkeitswahl fest. WV hat die Belegschaft angeschrieben, um Kandidaten zur BR Wahl zu finden , mit drei Stützunterschriften. Jetzt taucht die Frage auf: wie viel Stützunterschriften kann ein Mitarbeiter / Wahlberechtigter den einzelnen Wahlvorschlägen geben? Das wird ein 5er Gremium. Wenn jetzt 20 Wahlvorschläge eingehen würden, müssten dann ja dort 60 unterschiedliche Unterschriften drauf sein. Richtig ? Oder kann ein Mitarbeiter / Wahlberechtigter bei 5 Bewerbern unterschreiben, den er gern im BR sehen möchte ? Danke im Voraus!
Community-Antworten (13)
18.04.2014 um 21:36 Uhr
dummesGesicht, wenn auf jedem Wahlvorschlag nur ein Kandidat steht, muss dieser eine Kandidat die erforderliche Anzahl von Stützunterschriften haben. Wenn bei Euch 3 Unterschriften reichen, kann es nicht mehr als 60 AN geben, könnte dann schwierig werden. Auch beim vereinfachten Wahlverfahren ist es jedoch möglich, Wahlvorschläge mit mehr als einem Kandidaten einzureichen und schon braucht nur diese Liste mit mehreren Kandidaten die erforderliche Anzahl der Stützunterschriften
18.04.2014 um 21:39 Uhr
Eine Stützunterschrift gilt nur für einen Wahlvorschlag. Da aber sowieso eine Personenwahl stattfindet, solltet ihr versuchen so viele Bewerber wie möglich auf einer Liste zusammenzufassen.
18.04.2014 um 21:40 Uhr
Oh sorry. Nicoline war schneller und hat schon alles gesagt.
18.04.2014 um 21:57 Uhr
Sorry, ich versteh das immer noch nicht. Alle die wählen dürfen haben ein Schreiben vom WV erhalten, wo jeder der möchte kandieren kann, sich jetzt melden kann. Er füllt dazu ein vorbereitetes Schreiben aus, wo er seine Kandidatur erklärt und auf diesem Schreiben drei Stützunterschriften von Kollegen haben muss, um ihn beim WV einreichen zu können. Die ersten sind nun beim WV eingegangen und dieser hat bei den Kandidaten die sich breit erklären, festgestellt, dass Kollegen aus der Belegschaft bei mehreren Kandidaten unterschrieben haben. Jetzt erklärt der WV diese Wahlvorschläge der einzelnen Kandidaten die sich aufstellen lassen wollen für ungültig, mit der Behauptung, jeder aus der Belegschaft darf nur einmal bei jemanden seine Stützunterschrift geben. Der WV will dann alle, die kandidieren möchten, alphabetisch auf eine Liste setzen und das ist dann der Wahlzettel. Wie schon geschrieben, wir sind ein Betrieb bis 100 AN und WV und Arbeitgeber haben sich auf das vereinfachte Wahlverfahren geeinigt, damit sind es Persönlichkeitswahlen. Danke für Eure Hilfe.
18.04.2014 um 22:12 Uhr
dummesGesicht, Sorry, ich versteh das immer noch nicht das ist schade, kann aber passieren.
Alle die wählen dürfen haben ein Schreiben vom WV erhalten, wo jeder der möchte kandieren kann, sich jetzt melden kann. Er füllt dazu ein vorbereitetes Schreiben aus, wo er seine Kandidatur erklärt und auf diesem Schreiben drei Stützunterschriften von Kollegen haben muss, um ihn beim WV einreichen zu können. Bis dahin zwar korrekt, aber unglücklich auf den Weg gebracht!
dass Kollegen aus der Belegschaft bei mehreren Kandidaten unterschrieben haben. Jetzt erklärt der WV diese Wahlvorschläge der einzelnen Kandidaten die sich aufstellen lassen wollen für ungültig, mit der Behauptung, jeder aus der Belegschaft darf nur einmal bei jemanden seine Stützunterschrift geben. Auch das ist korrekt. Wie schon gesagt, etwas unglücklich in Gange gebracht. Der WV hätte darüber informieren können, wie so etwas vermieden werden kann.
*Der WV will dann alle, die kandidieren möchten, alphabetisch auf eine Liste setzen und das ist dann der Wahlzettel. * Der WV hat da gar nichts zu wollen, das ist in der WO so vorgeschrieben!
Wie schon geschrieben, wir sind ein Betrieb bis 100 AN Wenn die Anzahl der Stützunterschriften richtig berechnet wurde, seid ihr ein Unternehmen mit maximal 60 AN. Schon bei 61 AN beträgt die Anzahl der Stützunterschriften 4
und WV und Arbeitgeber haben sich auf das vereinfachte Wahlverfahren geeinigt, damit sind es Persönlichkeitswahlen. Wir haben das schon verstanden, Du verstehst aber scheinbar unsere Empfehlung nicht: Es ist am Besten einen Wahlvorschlag mit mehreren Kandidaten einzureichen, damit das, was jetzt passiert ist (doppelte Unterschriften) möglichst vermieden wird. Es ist nun mal so, dass man nur einen Wahlvorschlag mit seiner Unterschrift stützen darf, egal wieviel Kandidaten dort draufstehen.
18.04.2014 um 22:27 Uhr
Damit es hier jetzt nicht bei einem "dummen Gesicht" bleibt, ergänzend zu dem von nicoline gesagtem noch folgendes:
Euer Wahlvorstand handelt hier wahrscheinlich einwenig voreilig. Da es sich hier noch um heilbare Mängel handelt, sind sie auch nicht gleich ungültig.
Wenn mehrfache Stützunterschriften abgegeben wurden, ist wie folgt zu verfahren: Der Wahlvorstand fordert die Unterstützer auf, innerhalb von 3 Arbeitstagen zu erklären, welchen Vorschlag er/sie unterstützt. Die Frist darf die Mindestfrist für die Einreichung der Wahlvorschläge (1 Woche vor Tag der Wahlversammlung) nicht überschreiten.
Bei nicht erfolgter Erklärung gilt: Unterschrift zählt nur auf zuerst eingereichtem Wahlvorschlag, bei gleichzeitig eingereichten Wahlvorschlägen entscheidet das Los.
Keinesfalls ist der Wahlvorschlag automatisch ungültig, wenn ansonsten durch eine Streichung noch ausreichende Unterstützungsunterschriften vorhanden sind.
19.04.2014 um 09:19 Uhr
Es wurde zwar schon gesagt, ist aber wahrscheinlich untergegangen.
@dummesGesicht: Ihr gebt einfach nicht die Zettel des Wahlvorstandes ab, wenn sich da nur einer eintragen kann, sondern macht selbst eine Liste mit MEHREREN Namen drauf. Diese Liste braucht dann genausoviel Stützunterschriften, wie die einzelnen. Es ist vollkommen egal, ob da einer draufsteht, oder fünf, sieben oder 12. Damit sind die einfacher einzusammeln und ihr verzettelt euch nicht.
19.04.2014 um 12:10 Uhr
Erstmal Danke an alle fleissigen Schreiber! Ich habe es jetzt mit den Stützunterschriften verstanden :-) Ich denke, der WV hat jetzt ein Problem: Persönlichkeitswahlen stehen fest. Gewerkschaft hat eine Liste eingereicht, wo 15 Namen der Gewerkschaftsmitglieder drauf stehen. WV hat MA alle noch mal angeschrieben, wer kandidieren will ( da ja Persönlichkeitswahl und Gewerkschaftsunabhängig ) und da kamen noch viele aus den Startlöchern, die nicht organisiert sind oder sich das eben später überlegt haben. Deswegen stehen ja diese ganzen Fragen im Raum, damit alles sauber läuft.
@oblatixx: Die ersten Wahlvorschläge sind alle beim Wahlvorstand schon eingegangen. Da wird es sehr schwierig, die da wieder weg zu bekommen, um eine Wählerliste zu machen. (Gewerkschaftsmitglieder und Unorganisierte )
@norweger: das macht der WV gerade
@nicoline: zu deiner Errechnung der Anzahl der Stützunterschriften: Nein, wir sind knapp 92 MA und 84 dürfen wählen... und brauchten bloss drei? ... das scheint was schief gelaufen zu sein oder?
Jetzt hat der WV einen Wahlvorschlag von der Gewerkschaft ( mit 15 Leuten drauf ) und noch mal 10 Wahlvorschläge von denen, die sich das jetzt überlegt haben.
Kann der Wahlvorstand jetzt den Wahlvorschlag der Gewerkschaft und die 10 anderen Wahlvorschläge einfach zusammen fügen und einen Wahlzettel draus machen ohne das die Wahl angefochten werden kann?
19.04.2014 um 12:52 Uhr
Kann der Wahlvorstand jetzt den Wahlvorschlag der Gewerkschaft und die 10 anderen Wahlvorschläge einfach zusammen fügen und einen Wahlzettel draus machen ohne das die Wahl angefochten werden kann?<
Das geht auf gar keinen Fall.
Ich finde das "Block-Denken" ohnehin unpassend. Gewerkschaftsmitglieder kontra Nichtmitglieder. Da wird in die falsche Richtung gedacht. Es gilt gemeinsam die Interessen der AN gegenüber dem AG zu vertreten.
Sofern die Frist zur Einreichung noch nicht abgelaufen ist, können die Einzelkandidaten sich zu einer Liste zusammen finden und die notwendigen Stützunterschriften für diese Liste beibringen.
Abgesehen davon, dass die Einzellisten wahrscheinlich ja ohnehin nicht korrekt sind, könnten aber ggf. die Kandidaten gegenüber dem Wahlvorstand erklären, dass sie auf der gemeinsamen Liste kandidieren.
Wenn die Frist abgelaufen ist - Schicksal. Dann habt Ihr Listenwahl mit mehreren Listen
19.04.2014 um 14:15 Uhr
@ gironimo: ich habe gelesen: das vereinfachte Wahlverfahren in Betrieben zwischen 51 und 100 AN kann nach Rücksprache mit dem AG ebenfalls durchgeführt werden. Das ist geschehen. Im vereinfachten Wahlverfahren gibt es immer nur eine Persönlichkeitswahl, egal wie viele Listen eingereicht werden. Alle Personen von gültigen WV kommen alphabetisch sortiert auf EINE Liste (die alphabetische sortierung passiert auch wenn nur eine Liste eingereicht wird) und jeder hat so viele Stimmen wie es BR Mitglieder zu wählen gibt. Da aber eine Gewerkschaft mit drin hängt, weiss ich nicht ob das richtig ist, weil ja auch anscheinend die Stützunterschriften der 10 anderen Wahlvorschläge falsch berechnet sind.
19.04.2014 um 17:15 Uhr
@gironimo: Achtung, richtig lesen! Es wurde Personenwahl vereinbart. Da kommen alle Kandidaten auf eine Liste, nach dem Alphabet und da interessiert es keine Bohne, ob die in der Gewerkschaft sind, oder nicht. Ich finde es eh eine Frechheit, dass sich die Gewerkschaft bar besseren Wissens auf diese Art und Weise einmischt.
Egal, wieviele Listen, es wird eine Personenwahl. Und alle stehen auf einem Wahlzettel!
19.04.2014 um 17:36 Uhr
Ach so - vereinfachtes Wahlverfahren. Habe ich nicht gelesen; vielleicht weil ich nichts davon halte - schon wegen der verkürzten Fristen und damit verbundenen eingeschränkten Möglichkeit heilbare Mängel zu beheben.
Die Gewerkschaft hängt nicht mit drin. Es sind Arbeitnehmer Eures Betriebes, die sich zu einem Wahlvorschlag zusammengefunden haben (und der Gewerkschaft angehören, wie auch Du der Gewerkschaft angehören könntest, wenn Du willst). So gesehen können die Vorschriften nach § 34 WO ungehindert durchgeführt werden. Zu bedenken ist in der Tat die falsche Zahl der Stützunterschriften.
Die ist aber vom WV offenbar falsch im Wahlausschreiben angegeben worden (oder?). Da wage ich keine Prognose, wie das ausgehen kann......
19.04.2014 um 19:01 Uhr
dummesGesicht, Nein, wir sind knapp 92 MA und 84 dürfen wählen... und brauchten bloss drei? ... das scheint was schief gelaufen zu sein oder? Tja, an der korrekten Berechnung der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften scheinen viele Wahlvorstände zu scheitern, besonders wegen des Halbsatzes:
...mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein
eigentlich ist aber der Halbsatz davor
Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer...
das Wichtige an der ganzen Sache.
Zur Eklärung ein Beispiel:
1/20 von 40 wahlberechtigten AN = 2 =>> hier müssen es mindestens 3 Stützunterschriften sein
1/20 von 84 = 4,2. Bei Stützunterschriften wir immer AUFgerundet, auch unter 0,5 also müssten es bei Euch 5 Stützunterschriften sein und nicht 3.
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