Erstellt am 21.04.2006 um 19:37 Uhr von Fayence
Hallo Kallisti,
ich frage mich vor allem, woher Du Deine Kenntnis bzgl. der fehlenden Stützunterschriften beziehst? Diese werden nämlich nicht veröffentlicht.
Und wenn sich z.B. 6 oder mehr KandidatInnen zur Wahl gestellt haben, könnte jeder Kandidat für diese Liste eine Stützunterschrift vor Einreichung geleistet haben. Wäre ausreichend und o.k.
Gruß
Fayence
Erstellt am 21.04.2006 um 19:39 Uhr von Kölner
@Kallisti
Wenn der Vorschlagsliste keine Stützer ihre Unterschrift gegeben haben, dann ist diese Vorschlagsliste unheilbar ungültig gemäß § 8 WO.
Da Euer WV ziemlich schlampig gearbeitet zu haben scheint, sehe ich (fast) keine andere legale Möglichkeitals diese Wahl abzublasen und neu anzufangen.
Achja...der WV kann keine Persönlichkeitswahl beschließen!
Erstellt am 21.04.2006 um 19:41 Uhr von Kallisti
Hoi Fayence,
ich bin selbst im jetzigen BR-Gremium, ein Mitglied des BR-Gremiums ist auch im Wahlvorstand und hat mir dies "gestanden".
Es waren gar keine Stützunterschriften bei Veröffentlichung der Wahlvorschlagsliste vorhanden.
Danke für deine Antowrt
Erstellt am 21.04.2006 um 19:44 Uhr von Kallisti
@ Kölner : Mir ist schon klar dass der VW keine Persönlichkeitswahl beschliessen kann, es gab eben nur einzelne Personen die sich der Wahl gestellt haben und keine Einreichung einer Liste
Vielen Dank für die Antwort
Erstellt am 21.04.2006 um 20:04 Uhr von Kölner
@Kallisti
Deine Frage zu Beginn dieses freds lässt aber nicht unbedingt auf einen ausreichenden Kenntnisstand oder eine reguläre Erkenntnis im sauberen rechtlichen Rahmen vermuten...
Erstellt am 21.04.2006 um 20:12 Uhr von Fayence
@ Kallisti
Als Wahlvorstand würde ich die Wahl durchziehen und es auf eine Anfechtung ankommen lassen.
Es liegt sicherlich ein wesentlicher Verstoss gegen die WO vor, jedoch hat dieser zu keiner Benachteiligung einzelner Kandidaten geführt. Und ob dieser Verstoss zu einem "falschen" Wahlergebnis führt?
Gruß
Fayence
Erstellt am 21.04.2006 um 20:18 Uhr von Kölner
@Fayence
Eine Benachteiligung der Kandidaten hat vielleicht nicht stattgefunden aber der Belegschaft und der Demokratie wurde kein Gefallen getan.
Ich würde neu anfangen!
Erstellt am 21.04.2006 um 20:35 Uhr von Fayence
@ kölner
Die Wahl ist soweit fortgeschritten, soll der WV jetzt von sich aus die Wahl abbrechen? Dieser Meinung bin ich nach wie vor nicht.
Ich glaube auch nicht, daß die Demokratie und Belegschaft dadurch leidet, dass die KandidatInnen es versäumt haben, für diesen Wahlvorschlag eine Stützunterschrift zu leisten. Diese Unterschriften dürften wahrscheinlich ausreichend gewesen sein.
Selbst ein Wahlabbruch per einstweiliger Verfügung kommt aus meiner Sicht nicht in Betracht, da die Wahl im Anfechtungsfall wahrscheinlich nicht als nichtig beurteilt würde.
Überdies ist Kallisti auch nicht lege artis über diesen Zustand informiert!
Erstellt am 21.04.2006 um 20:36 Uhr von Kallisti
Danke der Antworten, werde dies alles dem WV mitteilen und dann wird man ja sehen wie dieser sich entscheidet
Erstellt am 22.04.2006 um 14:51 Uhr von pit47
Hallo Kallisti,
komme leider jetzt erst dazu auf deine Frage zu antworten.
Wenn die Liste 6 und mehr Wahlkandidaten hat und diese auch unterschrieben haben, braucht man keine Stützunterschriften mehr.
Erstellt am 22.04.2006 um 15:08 Uhr von Kallisti
@ pit47 : Danke der Antwort, aber ihr werdet es wohl kaum glauben, denn selbst nicht alle Kandidaten, die auf der Liste eingetragen wurden, haben die Zusage für die Kanidatur mit ihrer Unterschrift bestätigt haben...denke dies ist alles viel zu unordentlich und schlampig von WV durchgezogen worden. Vergessen hab ich ja auch noch, dass ein Kandidat nachdem die Vorschlagsliste erstellt war nicht mehr kandidieren wollte und die Pfuscher vom WV diesen Namen einfach von der Liste genommen haben.
Denke hier habt ihr ein prima Beispiel, wie es auf gar keine Fall mit einer Vorschlagsliste ablaufen sollte