Fehlende Stützunterschriften bei Bekanntgabe der Wahlvorschlagsliste. Was tun?
Hallo zusammen,
wir sind ein Betrieb mit 120 Kollegen/-innen. Für dir jetzt anstehende Betriebsratswahl wurde vom Wahlvorstand mit einer Wahlvorschlagsliste gearbeitet, also soll eine Persönlichkeitswahl stattfinden. Nach Ende des Termins für Wahlvorschläge (31.03.2006) wurde danach vom Wahlvorstand die Liste mit den zu wählenden Kollegen/-innen veröffentlicht. Leider hat der Wahlvorstand "übersehen", dass überhaupt gar keine Stützunterschriften für die einzelnen Kandidaten/-innen abgegeben/eingeholt wurden. Nun ist mir dies heute, am 21.04.2006 aufgefallen, also nach einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Wahlvorschlagsliste. Meine Frage ist nun, ist diese Wahlvorschlagsliste nun ungültig (da zum Zustandekommen ja Stützunterschriften vorhanden sein müssen) oder ist es zulässig dass diese jetzt erst "nachgereicht" werden ? Oder muss eine neue Liste erstellt werden anhand von nun vorhandenen Stützunterschriften und die Zweiwochenfrist beginnt erneut ? Ferner ist es dann, und natürlich nur falls die Wahlvorschlagsliste so nicht korrekt ist, möglich dass noch eine zweite Liste eingereicht wird und aus der Persönlichkeitswahl eine Listenwahl wird ? Ich hoffe dass meine Ausführungen klar formuliert habe.
Hintergrund bei uns ist einfach der, dass zu befürchten ist dass die Betriebsratswahl bei uns von arbeitgeberfreundlichen Kollegen angefochten wird (falls denen das Ergebnis nicht so schmeckt) und falls möglich jetzt noch eine Liste von "denen" nachgereicht werden wird falls dies bei Fehlern mit der Stützunterschriften und der Wahlvorschlagsliste möglich wäre. Kompliziert ?
Um dies zu vermeiden wäre ich über Antworten sehr erfreut und überaus dankbar. Ein schönes Wochenende allen :)
Community-Antworten (11)
21.04.2006 um 21:37 Uhr
Hallo Kallisti, ich frage mich vor allem, woher Du Deine Kenntnis bzgl. der fehlenden Stützunterschriften beziehst? Diese werden nämlich nicht veröffentlicht.
Und wenn sich z.B. 6 oder mehr KandidatInnen zur Wahl gestellt haben, könnte jeder Kandidat für diese Liste eine Stützunterschrift vor Einreichung geleistet haben. Wäre ausreichend und o.k.
Gruß Fayence
21.04.2006 um 21:39 Uhr
@Kallisti Wenn der Vorschlagsliste keine Stützer ihre Unterschrift gegeben haben, dann ist diese Vorschlagsliste unheilbar ungültig gemäß § 8 WO. Da Euer WV ziemlich schlampig gearbeitet zu haben scheint, sehe ich (fast) keine andere legale Möglichkeitals diese Wahl abzublasen und neu anzufangen.
Achja...der WV kann keine Persönlichkeitswahl beschließen!
21.04.2006 um 21:41 Uhr
Hoi Fayence,
ich bin selbst im jetzigen BR-Gremium, ein Mitglied des BR-Gremiums ist auch im Wahlvorstand und hat mir dies "gestanden". Es waren gar keine Stützunterschriften bei Veröffentlichung der Wahlvorschlagsliste vorhanden. Danke für deine Antowrt
21.04.2006 um 21:44 Uhr
@ Kölner : Mir ist schon klar dass der VW keine Persönlichkeitswahl beschliessen kann, es gab eben nur einzelne Personen die sich der Wahl gestellt haben und keine Einreichung einer Liste
Vielen Dank für die Antwort
21.04.2006 um 22:04 Uhr
@Kallisti Deine Frage zu Beginn dieses freds lässt aber nicht unbedingt auf einen ausreichenden Kenntnisstand oder eine reguläre Erkenntnis im sauberen rechtlichen Rahmen vermuten...
21.04.2006 um 22:12 Uhr
@ Kallisti
Als Wahlvorstand würde ich die Wahl durchziehen und es auf eine Anfechtung ankommen lassen. Es liegt sicherlich ein wesentlicher Verstoss gegen die WO vor, jedoch hat dieser zu keiner Benachteiligung einzelner Kandidaten geführt. Und ob dieser Verstoss zu einem "falschen" Wahlergebnis führt?
Gruß Fayence
21.04.2006 um 22:18 Uhr
@Fayence Eine Benachteiligung der Kandidaten hat vielleicht nicht stattgefunden aber der Belegschaft und der Demokratie wurde kein Gefallen getan. Ich würde neu anfangen!
21.04.2006 um 22:35 Uhr
@ kölner Die Wahl ist soweit fortgeschritten, soll der WV jetzt von sich aus die Wahl abbrechen? Dieser Meinung bin ich nach wie vor nicht.
Ich glaube auch nicht, daß die Demokratie und Belegschaft dadurch leidet, dass die KandidatInnen es versäumt haben, für diesen Wahlvorschlag eine Stützunterschrift zu leisten. Diese Unterschriften dürften wahrscheinlich ausreichend gewesen sein.
Selbst ein Wahlabbruch per einstweiliger Verfügung kommt aus meiner Sicht nicht in Betracht, da die Wahl im Anfechtungsfall wahrscheinlich nicht als nichtig beurteilt würde.
Überdies ist Kallisti auch nicht lege artis über diesen Zustand informiert!
21.04.2006 um 22:36 Uhr
Danke der Antworten, werde dies alles dem WV mitteilen und dann wird man ja sehen wie dieser sich entscheidet
22.04.2006 um 16:51 Uhr
Hallo Kallisti, komme leider jetzt erst dazu auf deine Frage zu antworten. Wenn die Liste 6 und mehr Wahlkandidaten hat und diese auch unterschrieben haben, braucht man keine Stützunterschriften mehr.
22.04.2006 um 17:08 Uhr
@ pit47 : Danke der Antwort, aber ihr werdet es wohl kaum glauben, denn selbst nicht alle Kandidaten, die auf der Liste eingetragen wurden, haben die Zusage für die Kanidatur mit ihrer Unterschrift bestätigt haben...denke dies ist alles viel zu unordentlich und schlampig von WV durchgezogen worden. Vergessen hab ich ja auch noch, dass ein Kandidat nachdem die Vorschlagsliste erstellt war nicht mehr kandidieren wollte und die Pfuscher vom WV diesen Namen einfach von der Liste genommen haben. Denke hier habt ihr ein prima Beispiel, wie es auf gar keine Fall mit einer Vorschlagsliste ablaufen sollte
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