Hallo Forum,
hab mal wieder eine Frage.
wir haben beschlossen, dass wir im Betriebsrat zukünftig die Arbeit etwas aufteilen.
Der Vorsitzende hat einige Aufgaben delegiert, u. a. einen Teil des Schriftverkehrs mit einigen Vorgesetzten. Normalerweise fungiert ja der BV als "Sprachrohr" nach aussen hin.
Wenn ich das jetzt bei einigen Dingen mache:
1.) ist das überhaupt zulässig
2.) unterschreibe ich dann in meiner Eigenschaft als stv. BV mit dem Zusatz i. A.
Erschweren hinzu kommt, dass der Vorsitzende häufig auf Geschäftsreise ist, der Schriftverkehr aber z. Teil ja zeitnah erledigt werden muss.
Wie ist Eure Meinung zu diesem Thema.
Freue mich auf Eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus
Gruss