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Versetzung

S
samira
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein 7er Gremium, komplett neu gewählt und noch recht ahnungslos (Seminare gebucht!) Gestern Versetzungsantrag für einen Mitarbeiter auf dem Tisch gehabt. Dieser soll von Abteilung A in B versetzt werden. Von der fachlichen Seite kein Problem, Lohn und Arbeitszeiten bleiben gleich. Aber Abteilung B möchte der Kollege nicht. Unter welchen Voraussetzungen können wir die Versetzung ablehnen?

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Community-Antworten (4)

M
Moreno

17.04.2014 um 10:55 Uhr

Die möglichen Widerspruchsgründe stehen im §99 Abs.2 BetrVG sollte einer dieser Gründe zutreffend sein könnt Ihr der Versetzung widersprechen. Wichtig dabei ist es, dass Ihr die Zustimmungsverweigerung genau detalliert beschreibt und nicht nur den Gesetzestext abschreibt. Dies muss innerhalb einer Woche nach Unterrichtung geschehen.

G
gironimo

17.04.2014 um 11:32 Uhr

Aber Abteilung B möchte der Kollege nicht.<

Das dürfte jedenfalls als Zustimmungsverweigerungsgrund auf keinem Fall reichen. Wenn es nichts handfesteres gibt.

O
Oblatixx

17.04.2014 um 12:26 Uhr

Ich sehe es wie gironimo. Gleicher Lohn, gleiche Tätigkeit, eine Tür weiter und nein, mit dem da spiele ich nicht ... Kindergarten.

M
Moreno

17.04.2014 um 12:44 Uhr

Na deswegen kann man ja nur nach den Gründen im §99 Abs.2 BetrVG widersprechen und nicht wegen irgendwelchen Befindlichkeiten :-)

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