Erstellt am 16.04.2014 um 16:29 Uhr von gironimo
Das erste was der BR tun sollte:
Den AG an seine Mitbestimmung erinnern und ihn auffordern, mit dem BR ein gerechtes System auszuhandeln (soweit es eben geht gerecht).
Was Du schreibst geht so gesehen alles nicht.
Ihr solltet entweder ein Seminar zu diesem Thema belegen oder (aus meiner Sicht besser) einen Sachverständigen hinzuziehen.
Die Mitbestimmung besteht bei den Verteilungsgrundsätzen und den Beurteilungsgrundsätzen im Sinne §§ 87 Abs. 1 Nr 10+11 und 94 BetrVG
Erstellt am 16.04.2014 um 16:34 Uhr von Pjöööng
Eine begründete Differenzierung nach Gruppen ist aber zulässig.