Erstellt am 21.07.2006 um 13:08 Uhr von Kölner
@anelke61
(Hoffentlich lauf ich jetzt nicht Gefahr, dass Du mich für profilierungssüchtig hälst, wenn ich Dir jetzt einfach mal antworte, siehe fred von gestern 38206)
...ich würde mal mit "Aufklärung" arbeiten wollen.
Was die Veränderungen der Arbeitsbedingungen für die anderen Kollegen betrifft, so hat der BR ja ein paar MBR's.
Auch habe ich nicht selten erlebt, dass ein AG mit einer schlechten Stimmung durchaus einen nützlichen Zweck sieht!
Erstellt am 21.07.2006 um 13:26 Uhr von anelke61
Hallo kölner
hab schon verstanden !
Gespräche haben schon stattgefunden. Dem AG wirds freuen !
trotzdem komm ich nicht weiter
gruß anelke61
Erstellt am 21.07.2006 um 13:34 Uhr von Kölner
@anelke61
Im Betrieb würde ich diese Öffentlichkeit in Gänze herstellen:
Aufklären in einer Betr.Vers., aufklären in Aushängen, aufklären in AG-Gesprächen, usw..
Es müsste m.E. auch unbedingt eine BV her, damit im Zweifel auch deutlich wird, dass es nicht darum geht, einzelne AN besser zu stellen, sondern einen gesetzlichen Auftrag und die Reintegration eines AN im Rahmen der SGB zu unterstützen.
Der AG ist gefragt, wenn grundsätzlich die Arbeitsbedingungen bei Euch nicht die allerbesten sind.
Erstellt am 21.07.2006 um 13:44 Uhr von anelke61
Hallo Kölner
Jetzt komm ich schon ein stück weiter
aber über unseren AG hab ich unter der Nummer 37800 Arbeitskampf zw.BR und AG
schon was gefragt.
vieleicht verstehst du mich jetzt.
Erstellt am 21.07.2006 um 15:16 Uhr von wastl
@kölner
eine BV hinsichtlich einer Wiedereingliederung?! würde mich wahnsinnig interessieren, wie die dann in etwa aussieht!!
Erstellt am 23.07.2006 um 10:14 Uhr von Fayence
anelke61,
da auch ich nicht nachtragend bin... :-)
Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung kann sich in der praktischen Umsetzung unterschiedlich auswirken. Ziel ist die völlige Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit eines Arbeitnehmers und diese durch eine stufenweise Wiedereingliederung zu erleichtern.
Dementsprechend könnte der Arbeitseinstieg mit zunächst leichteren Arbeiten beginnen oder über den Faktor Zeit, also stufenweiser Aufbau der täglichen Arbeitszeit.
Eines darf dabei nicht übersehen werden, dass AN im Rahmen einer Wiedereingliederung nach wie vor arbeitsunfähig geschrieben sind und dementsprechend für die Tätigkeit im Betrieb kein Gehalt sondern nach wie vor Krankengeld beziehen (zwischen AG + Krankenkasse können andere Regelungsabsprachen getroffen worden sein).
Oder soll dieser Kollege nunmehr dauerhaft mit überwiegend administrativen Tätigkeiten beschäftigt werden?
Erstellt am 23.07.2006 um 10:41 Uhr von Lotte
@wastl,
wenn ich mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehne, meine ich, dass wir eine BV in Punkto Alkoholabhängigkeit (da bin ich mir sicher) und eine in Punkto Langzeiterkrankung haben (da bin ich mir nur 70% sicher, kann ich Mittwoch rausfinden). Kann ich Dir gerne näheres am Mittwoch berichten
Erstellt am 23.07.2006 um 11:05 Uhr von anelke61
Hallo Fayence
Auf deine Frage zu Antworten,ob er dauerhaft administr. Tätigk.
übernehmen soll ? JA
Hallo wastl, Hallo Lotte
Alkohol spielt keine Rolle, OP an Bandscheibe Alter 52 J.
Gruß anelke61
PS: ich hoffe ihr alle seid mir nicht böse.
Erstellt am 23.07.2006 um 11:18 Uhr von Fayence
anelke61,
Deine Antwort macht es etwas leichter, den Unmut Deiner KollegInnen einzuschätzen.
Demnach wäre die Frage zu stellen, in welchem Ausmass sich dadurch die Tätigkeitsfelder ALLER beteiligten KollegInnen ändert und ob diese Änderungen betriebsverfassungsrechtlich relevant sein könnten.
An diesem Punkt würde ich parallel zum Thema "Wiedereingliederung" einhaken, um die berechtigten? Interessen aller KollegInnen berücksichtigen zu können!
P.S.
Doch! :-)
Erstellt am 23.07.2006 um 11:27 Uhr von anelke61
Hallo Fayence
wie gesagt : dieser kollege soll auf kosten anderer nur noch die leichten tätigkeiten ausüben.und die aufgaben die er hatte sollen die anderen mitmachen.
P.S.
also doch nachtragend!
wie kann ich das wieder gutmachen
Gruß anelke61
Erstellt am 23.07.2006 um 11:39 Uhr von Lotte
@anelke,
grundsätzlich kann es überall, wo im Team gearbeitet wird, so sein, dass einige für bestimmte Aufgaben nicht mehr in Frage kommen. Bei uns ist es zumindest gang und gebe [dafür geht man bei uns nicht noch arbeiten, wenn man Schule hat ;-)]
Es ist natürlich die Frage, inwieweit das Team dies mitträgt oder mittragen muss. Gibt es nicht eine Kompromisslösung, z.B. das die Kollegin mißliebige administrative Aufgaben übernimmt?
Habt Ihr eine fitte SchwbVertr? Bei uns die kennt sich mit sowas supergut aus
Erstellt am 23.07.2006 um 11:42 Uhr von Kölner
@Lotte
Wobei ich der Ansicht bin, dass der BR sich mit dem SGB IX ebenso gut auskennen sollte...
Erstellt am 23.07.2006 um 11:46 Uhr von Lotte
Kölner,
und Du denkst, dass nur nordische Menschen gemein sein können?
,-)))
Erstellt am 23.07.2006 um 11:57 Uhr von Fayence
anelke61,
der Knackpunkt ist allein schon die Formulierung "dieser Kollege soll auf Kosten anderer ....".
Tut mir leid, aber da stellen sich meine Nackenhaare auf. Wurde diesen KollegInnen für die Erledigung "administrativer Aufgaben" bislang etwa kein Gehalt bezahlt?
Euer Problem ist doch ein ganz anderes, es geht mit Sicherheit nicht um diesen einen Punkt sondern um etwas ganz Grundsätzliches!
Also macht diesen Kollegen doch bitte nicht zum Spielball Eurer "Streitigkeiten" mit dem AG.
Nichts für ungut, aber diese Botschaft kommt jetzt zumindest bei mir an!!
Erstellt am 23.07.2006 um 11:58 Uhr von anelke61
Hallo Lotte
eine SchwbVertr haben wir nicht, vieleicht kann eure mir weiterhelfen!
gruß anelke61
Erstellt am 23.07.2006 um 12:02 Uhr von Lotte
Kölner,
wie wäre es mit SGBIX §81 (2) 1. ?
Erstellt am 23.07.2006 um 12:04 Uhr von anelke61
Hallo Fayence
wie meine frage schon war; wir als BR wollen bzw müssen allen
gerecht werden,damit endlich ein bischen Ruhe einkehrt.
gruß anelke61
PS Fragestellung : auf kosten der kollegen sind aussagen der Kollegen an uns BR.
Erstellt am 23.07.2006 um 12:05 Uhr von Lotte
Hallo Anelke,
ich werde sie gerne fragen und mich dann nochmal dazu melden
Erstellt am 23.07.2006 um 20:18 Uhr von Fayence
Anelke61,
Ihr habt in diesem konkreten Fall mit 2 Themenbereichen zu tun, die Ihr auch tunlichst auseinanderhalten solltet.
1. Wiedereingliederung (so es wirklich eine ist) = AN ist noch immer AU geschrieben
2. Nach Beendigung der Wiedereingliederung, könnte ev. der Versetzungsbegriff zu prüfen sein.
Und nochmal, ich glaube fest daran, dass der eigentliche Knackpunkt bei Euch an anderer Stelle zu suchen ist. Im Normalfall sollte man nämlich von einer anderen Akzeptanz seitens der KollegInnen ausgehen können. Hier würde es sich m.E. ebenfalls lohnen, einmal über Handlungsmöglichkeiten nachzudenken.
Aber ich vermute, dass Du keine so richtige Vorstellung von einem Wiedereingliederungsmanagement hast, so habe ich Dir einmal eine Übersichtsseite mit entsprechenden gesetzl. Grundlagen herausgesucht.
http://www.vdbw.de/bh/documentpool/wLeitfadenB.pdf
Dieses Thema könnte/sollte dann einmal im Rahmen einer Betriebsversammlung erörtert werden. Vielleicht wird dann dem einen oder anderen klar, um was es hier eigentlich geht.
Erstellt am 24.07.2006 um 12:14 Uhr von anelke61
Hallo Fayence
Erst einmal ein dankeschön für diesen leitfaden, habe mir diesen heute morgen ausgedruckt und ihn dann in der Br-Sitzung vorgestellt. es war uns bewußt das dies kein leichter Gang sein wird ,aber es wird uns sehr helfen gegenüber den kollegen die nur am rummosern sind.
nochmals danke
gruß anelke61