W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Eingliederung nach längerer Krankheit - wie kann man allen gerecht werden?

A
anelke61
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

ein MA der länger krank wahr, soll jetzt durch Eingliederung wieder arbeiten. (Soll nur noch Administrative arbeiten übernehmen) das heist er soll überwiegend den Schriftkram machen (SAP und alles Schriftliche ) Die kollegen in den Bereichen wo er eingesetzt wird beschweren sich schon; Einerseitz find ich dies Unkollegial ,anderseitz sagen diese "wir dürfen jetzt wegen diesen nur noch drecksarbeiten machen) meine Frage: wie kann man allen gerecht werden. gruß anelke61

4.998020

Community-Antworten (20)

K
Kölner

21.07.2006 um 15:08 Uhr

@anelke61 (Hoffentlich lauf ich jetzt nicht Gefahr, dass Du mich für profilierungssüchtig hälst, wenn ich Dir jetzt einfach mal antworte, siehe fred von gestern 38206)

...ich würde mal mit "Aufklärung" arbeiten wollen. Was die Veränderungen der Arbeitsbedingungen für die anderen Kollegen betrifft, so hat der BR ja ein paar MBR's. Auch habe ich nicht selten erlebt, dass ein AG mit einer schlechten Stimmung durchaus einen nützlichen Zweck sieht!

A
anelke61

21.07.2006 um 15:26 Uhr

Hallo kölner

hab schon verstanden !

Gespräche haben schon stattgefunden. Dem AG wirds freuen ! trotzdem komm ich nicht weiter gruß anelke61

K
Kölner

21.07.2006 um 15:34 Uhr

@anelke61 Im Betrieb würde ich diese Öffentlichkeit in Gänze herstellen: Aufklären in einer Betr.Vers., aufklären in Aushängen, aufklären in AG-Gesprächen, usw..

Es müsste m.E. auch unbedingt eine BV her, damit im Zweifel auch deutlich wird, dass es nicht darum geht, einzelne AN besser zu stellen, sondern einen gesetzlichen Auftrag und die Reintegration eines AN im Rahmen der SGB zu unterstützen.

Der AG ist gefragt, wenn grundsätzlich die Arbeitsbedingungen bei Euch nicht die allerbesten sind.

A
anelke61

21.07.2006 um 15:44 Uhr

Hallo Kölner

Jetzt komm ich schon ein stück weiter

aber über unseren AG hab ich unter der Nummer 37800 Arbeitskampf zw.BR und AG schon was gefragt. vieleicht verstehst du mich jetzt.

W
wastl

21.07.2006 um 17:16 Uhr

@kölner

eine BV hinsichtlich einer Wiedereingliederung?! würde mich wahnsinnig interessieren, wie die dann in etwa aussieht!!

F
Fayence

23.07.2006 um 12:14 Uhr

anelke61, da auch ich nicht nachtragend bin... :-)

Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung kann sich in der praktischen Umsetzung unterschiedlich auswirken. Ziel ist die völlige Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit eines Arbeitnehmers und diese durch eine stufenweise Wiedereingliederung zu erleichtern.

Dementsprechend könnte der Arbeitseinstieg mit zunächst leichteren Arbeiten beginnen oder über den Faktor Zeit, also stufenweiser Aufbau der täglichen Arbeitszeit.

Eines darf dabei nicht übersehen werden, dass AN im Rahmen einer Wiedereingliederung nach wie vor arbeitsunfähig geschrieben sind und dementsprechend für die Tätigkeit im Betrieb kein Gehalt sondern nach wie vor Krankengeld beziehen (zwischen AG + Krankenkasse können andere Regelungsabsprachen getroffen worden sein).

Oder soll dieser Kollege nunmehr dauerhaft mit überwiegend administrativen Tätigkeiten beschäftigt werden?

L
Lotte

23.07.2006 um 12:41 Uhr

@wastl, wenn ich mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehne, meine ich, dass wir eine BV in Punkto Alkoholabhängigkeit (da bin ich mir sicher) und eine in Punkto Langzeiterkrankung haben (da bin ich mir nur 70% sicher, kann ich Mittwoch rausfinden). Kann ich Dir gerne näheres am Mittwoch berichten

A
anelke61

23.07.2006 um 13:05 Uhr

Hallo Fayence Auf deine Frage zu Antworten,ob er dauerhaft administr. Tätigk. übernehmen soll ? JA

Hallo wastl, Hallo Lotte Alkohol spielt keine Rolle, OP an Bandscheibe Alter 52 J.

Gruß anelke61 PS: ich hoffe ihr alle seid mir nicht böse.

F
Fayence

23.07.2006 um 13:18 Uhr

anelke61,

Deine Antwort macht es etwas leichter, den Unmut Deiner KollegInnen einzuschätzen.

Demnach wäre die Frage zu stellen, in welchem Ausmass sich dadurch die Tätigkeitsfelder ALLER beteiligten KollegInnen ändert und ob diese Änderungen betriebsverfassungsrechtlich relevant sein könnten.

An diesem Punkt würde ich parallel zum Thema "Wiedereingliederung" einhaken, um die berechtigten? Interessen aller KollegInnen berücksichtigen zu können!

P.S. Doch! :-)

A
anelke61

23.07.2006 um 13:27 Uhr

Hallo Fayence

wie gesagt : dieser kollege soll auf kosten anderer nur noch die leichten tätigkeiten ausüben.und die aufgaben die er hatte sollen die anderen mitmachen.

P.S. also doch nachtragend! wie kann ich das wieder gutmachen

Gruß anelke61

L
Lotte

23.07.2006 um 13:39 Uhr

@anelke, grundsätzlich kann es überall, wo im Team gearbeitet wird, so sein, dass einige für bestimmte Aufgaben nicht mehr in Frage kommen. Bei uns ist es zumindest gang und gebe [dafür geht man bei uns nicht noch arbeiten, wenn man Schule hat ;-)] Es ist natürlich die Frage, inwieweit das Team dies mitträgt oder mittragen muss. Gibt es nicht eine Kompromisslösung, z.B. das die Kollegin mißliebige administrative Aufgaben übernimmt?

Habt Ihr eine fitte SchwbVertr? Bei uns die kennt sich mit sowas supergut aus

K
Kölner

23.07.2006 um 13:42 Uhr

@Lotte Wobei ich der Ansicht bin, dass der BR sich mit dem SGB IX ebenso gut auskennen sollte...

L
Lotte

23.07.2006 um 13:46 Uhr

Kölner, und Du denkst, dass nur nordische Menschen gemein sein können? ,-)))

F
Fayence

23.07.2006 um 13:57 Uhr

anelke61,

der Knackpunkt ist allein schon die Formulierung "dieser Kollege soll auf Kosten anderer ....".

Tut mir leid, aber da stellen sich meine Nackenhaare auf. Wurde diesen KollegInnen für die Erledigung "administrativer Aufgaben" bislang etwa kein Gehalt bezahlt?

Euer Problem ist doch ein ganz anderes, es geht mit Sicherheit nicht um diesen einen Punkt sondern um etwas ganz Grundsätzliches! Also macht diesen Kollegen doch bitte nicht zum Spielball Eurer "Streitigkeiten" mit dem AG.

Nichts für ungut, aber diese Botschaft kommt jetzt zumindest bei mir an!!

A
anelke61

23.07.2006 um 13:58 Uhr

Hallo Lotte

eine SchwbVertr haben wir nicht, vieleicht kann eure mir weiterhelfen!

gruß anelke61

L
Lotte

23.07.2006 um 14:02 Uhr

Kölner, wie wäre es mit SGBIX §81 (2) 1. ?

A
anelke61

23.07.2006 um 14:04 Uhr

Hallo Fayence

wie meine frage schon war; wir als BR wollen bzw müssen allen gerecht werden,damit endlich ein bischen Ruhe einkehrt.

gruß anelke61

PS Fragestellung : auf kosten der kollegen sind aussagen der Kollegen an uns BR.

L
Lotte

23.07.2006 um 14:05 Uhr

Hallo Anelke, ich werde sie gerne fragen und mich dann nochmal dazu melden

F
Fayence

23.07.2006 um 22:18 Uhr

Anelke61,

Ihr habt in diesem konkreten Fall mit 2 Themenbereichen zu tun, die Ihr auch tunlichst auseinanderhalten solltet.

  1. Wiedereingliederung (so es wirklich eine ist) = AN ist noch immer AU geschrieben
  2. Nach Beendigung der Wiedereingliederung, könnte ev. der Versetzungsbegriff zu prüfen sein.

Und nochmal, ich glaube fest daran, dass der eigentliche Knackpunkt bei Euch an anderer Stelle zu suchen ist. Im Normalfall sollte man nämlich von einer anderen Akzeptanz seitens der KollegInnen ausgehen können. Hier würde es sich m.E. ebenfalls lohnen, einmal über Handlungsmöglichkeiten nachzudenken.

Aber ich vermute, dass Du keine so richtige Vorstellung von einem Wiedereingliederungsmanagement hast, so habe ich Dir einmal eine Übersichtsseite mit entsprechenden gesetzl. Grundlagen herausgesucht. http://www.vdbw.de/bh/documentpool/wLeitfadenB.pdf

Dieses Thema könnte/sollte dann einmal im Rahmen einer Betriebsversammlung erörtert werden. Vielleicht wird dann dem einen oder anderen klar, um was es hier eigentlich geht.

A
anelke61

24.07.2006 um 14:14 Uhr

Hallo Fayence

Erst einmal ein dankeschön für diesen leitfaden, habe mir diesen heute morgen ausgedruckt und ihn dann in der Br-Sitzung vorgestellt. es war uns bewußt das dies kein leichter Gang sein wird ,aber es wird uns sehr helfen gegenüber den kollegen die nur am rummosern sind.

nochmals danke gruß anelke61

Ihre Antwort