Erstellt am 16.04.2014 um 12:03 Uhr von rolfo
Die interne Stellenausschreibung macht doch der Arbeitgeber und nicht der Betriebsrat
Erstellt am 16.04.2014 um 12:38 Uhr von Oblatixx
Warum sollte man eine interne Stellenausschreibung machen, wenn NICHT die Absicht dahinter steht, sie auch zu besetzen?
Fordern muss sie der BR. Machen der AG!
Erstellt am 16.04.2014 um 16:37 Uhr von gironimo
Der BR fordert einmalig die Stellen intern auszuschreiben (§ 93 BetrVG) und der AG tut es dann immer. Ist doch der beste Weg.