Ab wann Mehrarbeit?
Kann Mehrarbeit vorgezogen werden? DerFall: Nachtschicht beginnt am Sonntag 22:00 Uhr! AG stellt dafür Antrag auf Mehrarbeit, weil Regelarbeitszeit am Montag 06:00 Uhr beginnt! Laut Mantel ist Mehrarbeit die Zeit die über die reguläre Arbeitszeit weg geht. Problem: kann AG die reguläre Arbeitszeit am Freitag für die Nachtschicht einfordern, obwohl die MA am Sonntag begonnen haben?
Community-Antworten (2)
15.04.2014 um 19:05 Uhr
So ganz verstehe ich die Frage nicht.
Aber der BR braucht der Mehrarbeit nicht zustimmen, wenn er darin Nachteile für die AN sieht; bzw. er stimmt nur zu, wenn der Zeitausgleich dem Tarifvertrag entsprechend sichergestellt ist. So gesehen kenne ich Euren Manteltarif nicht. Näheres über die tariflichen Bestimmungen kannst Du bestimmt bei der Gewerkschaft erfragen.
15.04.2014 um 19:43 Uhr
§ 9 Abs 2 ArbZG?
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