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Ab wann Mehrarbeit?

E
Exagorator
Jan 2018 bearbeitet

Kann Mehrarbeit vorgezogen werden? DerFall: Nachtschicht beginnt am Sonntag 22:00 Uhr! AG stellt dafür Antrag auf Mehrarbeit, weil Regelarbeitszeit am Montag 06:00 Uhr beginnt! Laut Mantel ist Mehrarbeit die Zeit die über die reguläre Arbeitszeit weg geht. Problem: kann AG die reguläre Arbeitszeit am Freitag für die Nachtschicht einfordern, obwohl die MA am Sonntag begonnen haben?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

15.04.2014 um 19:05 Uhr

So ganz verstehe ich die Frage nicht.

Aber der BR braucht der Mehrarbeit nicht zustimmen, wenn er darin Nachteile für die AN sieht; bzw. er stimmt nur zu, wenn der Zeitausgleich dem Tarifvertrag entsprechend sichergestellt ist. So gesehen kenne ich Euren Manteltarif nicht. Näheres über die tariflichen Bestimmungen kannst Du bestimmt bei der Gewerkschaft erfragen.

K
Kölner

15.04.2014 um 19:43 Uhr

§ 9 Abs 2 ArbZG?

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