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Arbeitszeitverkürzung/Teilzeit

K
Kobold
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

folgendes Problem: eine Kollegin ist nach ihrer Elternzeit wieder zurückgekehrt und arbeitet im Moment Vollzeit. Sie hat, innerhalb der vorgeschriebenen Frist einen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung bzw. eine Halbtagsstelle eingereicht. Daraufhin wurde die Sache von der Personalabteilung dem Firmenanwalt übergeben, der, im Auftrag der Fa., den Antrag aus "betrieblichen Gründen" abgelehnt hat. Keine weiteren Angaben, kein persönliches Gespräch. Seltsam ist aber, daß die Ablehnung vom Abteilungsleiter im internen Gespräch mit "lt. Personalabt. ist im Moment zu wenig Arbeit da" und der wahrscheinlichen Hoffnung der GF begründet wurde, die Kollegin würde aufgrund der Belastung durch das kleine Kind von sich aus die Vollzeit nicht annehmen und kündigen, denn durch eine vor 5 Monaten erfolgte Neueinstellung sind wir eigentlich eine Person zuviel. Als Betriebsratsvorsitzender versuche ich im Moment zwischen AN un GF zu vermitteln, da ich denke: die Kollegin möchte weniger arbeiten und verzichtet auch auf einen Teil des Gehalts - die Fa. möchte Geld + einen Arbeitsplatz einsparen - man sollte sich doch in der Mitte treffen können. Hat jemand noch einen rat für mich ?

Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (2)

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paula

08.02.2007 um 14:11 Uhr

Dein Weg ist der einzig sinnvolle. Die MA kann zwar versuchen ihr en teilzeitanspruch vor Gericht durchzusetzen, aber das kann dauern. Bei Ausschöpfung des Rechtsweges kann das schon 2 bis 3 jahre dauern und was macht die Kollegin in der Zeit mit der Kinderbetreuung.

K
Kobold

15.02.2007 um 11:37 Uhr

Hallo Paula,

vielen Dank für Deine Antwort. Habe mich inzwischen mit dem Abteilungsleiter zusammengesetzt und ausgehandelt, daß die Kollegin einen neuen Vertrag bekommt und nun 20 Stunden in der Woche arbeiten kann - damit ist allen geholfen.

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