Erstellt am 14.04.2014 um 23:28 Uhr von paula
machen kann man viel... ob es rechtlich haltbar ist, steht auf einem anderen Blatt
Erstellt am 15.04.2014 um 07:34 Uhr von Oblatixx
> Wir wurden gerne einmal ablehnen ...
Ach, was würde ich alles gern einmal ...
Die Ablehnungsgründe sind im Gesetz abschließend aufgeführt. Ich finde da nichts dazu ...
Erstellt am 15.04.2014 um 09:19 Uhr von gironimo
Wenn der AG so offensichtlich - und gegenüber dem BR ganz klar - kommuniziert, dass er nur Männer will!
Das ist doch dann ein klarer Zustimmungsverweigerungsgrund: § 99 Abs. 2 Nr. 1
Hier kann man doch mal das AGG zitieren.
Erstellt am 15.04.2014 um 11:02 Uhr von Oblatixx
> Wenn der AG so offensichtlich - und gegenüber dem BR ganz klar - kommuniziert, dass er nur Männer will!
Hat man das schriftlich, oder liegt da nur eine Vermutung ala Bauchgefühl vor?