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Listenvertreter

K
kiesewetter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, habe eine dringende Frage

Muß bzw. darf das Geburtsdatum bei der Bekanntmachung der Listenvertreter auf das Ausschreiben? Wg. Datenschutz oder so meine ich

Also, es ist die Liste, welche veröffentlicht wird, welche Listen zur Wahl stehen. Lt. Datenschutzgesetz, sagt unser Datenschutzbeauftragter, dürfe es nicht drauf. Gibt es eine Gesetzesgrundlage, dass es drauf muss? Danke vorab

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Community-Antworten (2)

S
sachsenwilli

14.04.2014 um 13:05 Uhr

Kannst Du das etwas präzisieren, was Du meinst? Habt Ihr Listenvorschläge und wollt diese veröffentlichen? Ist der Listenvertreter selbst kein Bewerber für den BR, gibt es keinen Grund, weitere Daten außer Name und Vorname zu veröffentlichen. Steht der Listenvertreter dagegen auf einer Vorschlagsliste drauf, so ist natürlich auch das Geburtsdatum anzugeben.

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