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Listenvertreter Losentscheid

G
Georgina
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns wurden 5 Wahlvorschläge mit jeweils einem Bewerber eingereicht. Per Losentscheid wurde die Reihenfolge der Vorschlagslisten bestimmt. Hierzu sieht die Wahlordnung vor, den Listenvertreter einzuladen. Ich habe fälchlicherweise als Listenvertreter den Bewerber zum Losentscheid eingeladen (normalerweise ist der Listenvertreter ein Unterzeichner der Liste...). Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge hängt auch schon im Unternehmen aus. Meine Frage, kann ich trotz falscher Verfahrensweise die Reihenfolge der Wahlvorschläge so bestehen lassen?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

13.03.2010 um 11:45 Uhr

@Georgina Es ist zwar nicht richtig gelaufen, aber ich würde alles so lassen, wie es ist - fertig!

N
nicoline

13.03.2010 um 12:38 Uhr

Georgina, Ich habe fälchlicherweise als Listenvertreter den Bewerber zum Losentscheid eingeladen Auch ein Bewerber ist ein Unterstützer, es sei denn, es ist ganz klar ersichtlich, dass dieser Bewerber seine eigene Liste nicht unterstützt.

War denn auf der Liste kein Listenvertreter benannt?

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