Hallo, bei uns wurden 5 Wahlvorschläge mit jeweils einem Bewerber eingereicht. Per Losentscheid wurde die Reihenfolge der Vorschlagslisten bestimmt. Hierzu sieht die Wahlordnung vor, den Listenvertreter einzuladen. Ich habe fälchlicherweise als Listenvertreter den Bewerber zum Losentscheid eingeladen (normalerweise ist der Listenvertreter ein Unterzeichner der Liste...). Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge hängt auch schon im Unternehmen aus. Meine Frage, kann ich trotz falscher Verfahrensweise die Reihenfolge der Wahlvorschläge so bestehen lassen?