Listenvertreter als Sprecher
Hier Georg
Ich habe ein Handbuch zur fehlerfreien Wahldurchführung und da steht unter "Listenvertreter als "Sprecher" der Wahlvorschläge"
Listenvertreter oder Sprecher des Wahlvorschlages kann nur einer der Unterszeichner (Unterstützer) des Wahlvorschlages sein. Er ist gesondert zu benennen, was auch noch nachträglich erfolgen kann. Wird kein Listenvertreter benannt, gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlages, also der erste Unterstützer als Listenvertreter oder Sprecher des Wahlvorschlages.
Sprecher der Liste ist also im Zweifel nicht der "Spitzenkandidat" auf Platz 1 der Liste, sondern der erste Unterstützer des Wahlvorschlages.
Und diese Aussage macht mich unsicher ob ich als Spitzenkandidat auch Listensprecher auch sein kann. Wenn ich mich als Spitzenkandidat auch als Sprecher eintrage, das die Liste nicht zurückgewiesen wird.
Community-Antworten (4)
28.02.2010 um 14:25 Uhr
Hallo Georg, drücke bitte einmal auf den blauen Button oben links. Da dürfte alles für Dich darin stehen. Putzer!
28.02.2010 um 14:54 Uhr
Putzer, ich hoffe, Du hast da selber mal reingesehen, dann wüßtest Du, dass speziell zu diesem Problem herzlich wenig zu finden ist.
Georg, diese Aussage in Deinem Leitfaden finde ich auch verwirrend und habe ich so auch noch nirgends gefunden. Aber ganz einfach ist es doch, wenn Du Dich als Listenführer benennst, mit Deiner Unterschrift zur Kandidatur bist Du dann auch der erste Unterstützer. Schau Dir mal diesen Link an, da findest Du das Muster eines Wahlvorschlages. Dort ist es so dargestellt, wie ich es beschrieben habe und WAF wird hier ja nichts einstellen, was nicht gesetzeskonform ist:
http://www.betriebsrat.com/downloads/01_brwahl/115b_vorschlagsliste_zur_betriebsratswahl.pdf
musst ihn leider kopieren und einfügen!
28.02.2010 um 19:33 Uhr
Diese Aussage beruht auf der WO §6 und wurde uns so im Seminar auch erklärt:
"(4) Wenn kein anderer Unterzeichner der Vorschlagsliste ausdrücklich als Listenvertreter bezeichnet ist, wird die oder der an erster Stelle Unterzeichnete als Listenvertreterin oder Listenvertreter angesehen. Diese Person ist berechtigt und verpflichtet, dem Wahlvorstand die zur Beseitigung von Beanstandungen erforderlichen Erklärungen abzugeben sowie Erklärungen und Entscheidungen des Wahlvorstands entgegenzunehmen."
Aber sicherer ist es, den Listenführer gesondert zu benennen, sonst bekommt u.U. jemand dieses Amt, der gar nicht dafür vorgesehen war.
Anders ist es, wenn die Liste nicht mit einem Kennwort vesehen wurde. Dann setzt der WV dort die Namen der ersten beiden Kandidaten ein:
"§7: (2) Der Wahlvorstand hat die eingereichten Vorschlagslisten, wenn die Liste nicht mit einem Kennwort versehen ist, mit Familienname und Vorname der beiden in der Liste an erster Stelle Benannten zu bezeichnen."
28.02.2010 um 21:17 Uhr
na gut, wie auch immer, mir ist jedenfalls noch nie zu Ohren gekommen, dass die WO so ausgelegt wird, dass der erste unterzeichnende Stützunterschriftler (außer Kandidaten) zum Listensprecher wird.
Georgs Fragen waren folgende:
-
Gilt diese auch gleichzeitig als Unterstütungsunterschrift (Unterstützer)?
-
Wenn ja kann ich mich als Unterstützer eintragen und als Listensprecher eintragen?
3)Kann ich als Bewerber auch Listenführer sein??????
4)Und diese Aussage macht mich unsicher ob ich als Spitzenkandidat auch Listensprecher auch sein kann. Wenn ich mich als Spitzenkandidat auch als Sprecher eintrage, das die Liste nicht zurückgewiesen wird.
Und ich bin der Meinung, diese wurden alle ausreichend beantwortet. Wie er es nun macht, wer weiß.......
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