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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Listenvertreter kandidiert nicht auf eigener Liste. Ist die Liste gültig ?

O
on
Nov 2016 bearbeitet

Eine Vorschlagsliste wird eingereicht, auf der ein Listenvertreter ausdrücklich benannt ist. Dieser Vertreter kandidiert jedoch gar nicht auf der Liste, hat aber seine Stützunterschrift geleistet.

Ist die Liste gültig ? Ist dieser Listenvertreter gültig oder wird es jetzt die 1. Person auf der Liste.

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Community-Antworten (6)

M
MC-G

21.04.2006 um 20:37 Uhr

Vorsicht! Wenn noch andere für diese Liste Stützunterschriften geleistet haben, könnte die Wahl sogar angefochten werden! Ich kenne einen Fall, da hat dies zum Abbruch der Wahl geführt!

K
Kölner

21.04.2006 um 20:56 Uhr

@on Wenn die Liste alle anderen Formalkriterien erfüllt ist diese Liste gültig. vgl. auch § 6 Abs. 4 WO. @MC-G Was für ein Murks! Bitte schreibe nicht solche Sachen, wenn Du entweder nicht aufmerksam genug die Fragestellung gelesen hast oder Du auf der anderen Seite etwas gelesen hast, was absolut nichts mit diesem Fall zu tun hat!

K
Klaus

22.04.2006 um 11:37 Uhr

@Kölner: Die Gültigkeit der Liste würde ich auch bejahen, allerdings glaube ich nicht, dass der benannte Listenvertreter nun auch tatsächlich der Listenvertreter geworden ist.

Für die, die dies nicht nachlesen wollen, sei hier nochmal der §5(4) Satz 1 WO zitiert:

"Wenn kein anderer Unterzeichner der Vorschlagsliste ausdrücklich als Listenvertreter bezeichnet ist, wird die oder der an erster Stelle Unterzeichnete als Listenvertreterin oder Listenvertreter angesehen."

Mit "Unterzeichner der Vorschlagsliste" sind meinem Verständnis nach keine Stützunterschriftenleister, sondern die Wahlbewerber selbst gemeint. Da kein Unterzeichner der Vorschlagsliste als Listenvertreter benannt wurde, sondern jemand anderer, sollte nun eigentlich der an erster Stelle Unterzeichnete der Listenvertreter sein.

Oder sehen das die Herren Kittner, Fitting usw. wieder mal anders?

Viele Grüße Klaus

K
Kölner

22.04.2006 um 11:45 Uhr

@Klaus Däubler und Fitting sehen es anders...der Witz daran ist: Auch die Gerichte sehen das wie Däubler und Fitting.

F
Fayence

22.04.2006 um 11:48 Uhr

Guten Morgen Klaus, ich bin zwar nicht Kölner, aber Du liegst falsch!

Mit "Unterzeichner der Vorschlagsliste" sind die Leister von Stützunterschriften und nicht die Wahlbewerber gemeint. Da können die Kommentatoren des BertrVG auch nichts anderes meinen.

Im übrigen muss ein Wahlbewerber auf einem Wahlvorschlag gar nichts unterschreiben, kann also auch nicht gemeint sein.

Gruß Fayence

K
Klaus

22.04.2006 um 12:05 Uhr

Grmpf... So früh am Morgen und schon so daneben gelegen. Na gut, bald ist auch bei uns die Wahl gelaufen und dann habe ich ein paar neue Bücher zum Lesen ;-).

Ich habe mich wohl von den Wahlvorschlagsformularen blenden lassen, die unser WV rausgegeben hat. Da befindet sich neben den Kandidaten auch gleich ein Feld für die Unterschrift zur Zustimmung zur Aufnahme in die Liste.

Viele Grüße Klaus

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