Erstellt am 14.04.2014 um 10:39 Uhr von rolfo
Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht Mitglieder
des Betriebsrats sind, haben keinen Anspruch auf
Freistellung für Weiterbildungsveranstaltungen nach
§ 37 Absatz 6 BetrVG (BAG, Urteil vom 28.04.1988, Aktenzeichen:
6 AZR 39/86; in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
(NZA) 1989, Seite 221; BAG, Beschluss vom
06.11.1973, Aktenzeichen: 1 ABR 26/73; in: AP Nr. 6 zu
§ 37 BetrVG 1972).
Vllt. gibt es neuere anderslautende Urteile
Erstellt am 14.04.2014 um 10:48 Uhr von gironimo
>Vllt. gibt es neuere anderslautende Urteile<
Kenne ich jetzt auch nicht - aber
lese doch mal hier:
http://www.betriebsrat.com/schulungsanspruch-wirtschaftsausschuss
Erstellt am 14.04.2014 um 10:57 Uhr von blackjack
Der Senat hält weiter daran fest, daß Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht Mitglieder des Betriebsrates sind, keinen Anspruch auf Freistellung für Weiterbildungsveranstaltungen nach § 37 Absatz VI BetrVG haben.
BAG, Urteil vom 28.04.1988.