Erstellt am 14.04.2014 um 07:25 Uhr von nicoline
Nickyi,
der Wählerwille entscheidet nicht, wer BRV wird. Der BR hat keine andere, als die gesetzlich vorgegebene Möglichkeit, den BRV aus der Mitte seiner Mitglieder zu wählen, § 26 BetrVG. Wenn der Wählerwille dabei Berücksichtigung findet, um so besser.
Erstellt am 14.04.2014 um 07:26 Uhr von sachsenwilli
Falls Du mit dem "Wählerwillen" meinst, dass der mit den meisten Wählerstimmen auch BRV wird, nein! Die BR-Mitglieder wählen in der konstituierenden Sitzung einen der ihren zum Vorsitzenden. Sollte das der sein, der auch die meisten Wählerstimmen bekommen hat, dann ist das mehr oder weniger "Zufall", aber keineswegs ein Automatismus
Erstellt am 14.04.2014 um 07:33 Uhr von Oblatixx
Woher wollt ihr denn den Wählerwillen, wer Vorsitzender wird, kennen?
Stimmenanzahl? Reiner Zufall, vielleicht will der auch gar nicht?
Und wenn es schon vom Gesetz so vorgesehen wäre, dann gäbe es einen zweiten Stimmzettel "Wahl des Vorsitzenden".
Erstellt am 14.04.2014 um 07:43 Uhr von gironimo
Der BRV ist ja nicht der "Chef" des BR. Das wissen leider die meisten nicht. Er ist das "Arbeitstier". Ihr solltet also den wählen, der den BR am Besten organisiert und am ehesten geeignet erscheint, für den AG als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
Und wie nicoline schon schreibt: Alle BR-Mitglieder haben die gleichen Rechte hinsichtlich der Möglichkeit gute BR-Arbeit zu leisten.
Erstellt am 14.04.2014 um 08:46 Uhr von hilfsheriff
hallo nicky,
wie meine kollegen schon geschrieben haben hat der "wählerwille" nichts mit der wahl des vorsitzenden zu tun.
bei uns war es sogar so das die person mit den wenigsten wählerstimmen jetzt vorsitzende ist.
gruss hilfsheriff
Erstellt am 15.04.2014 um 03:26 Uhr von nickyi