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Das nicht Einhalten von Betriebsvereinbarungen und Arbeitsschutz

B
becks
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

was bitte können wir als BR unternehmen, wenn sich ein MA sowohl unserer Betriebsvereinbarung "Arbeitskleidung" als auch dem Arbeitsschutz "das tragen von Sicherheitsausrüstung" widersetzt? Auch nach mehrmaliger Aufforderung leider kein Einlenken von seiner Seite. Das beste ist, er gehört zu unserem Gremium.

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

13.04.2014 um 18:18 Uhr

Das ist Aufgabe des AG.

W
wischwasch

13.04.2014 um 18:41 Uhr

genau

§ 77 Abs. 1 BetrVG: Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen.

B
becks

13.04.2014 um 20:58 Uhr

Vielen Dank

S
seesee

14.04.2014 um 01:17 Uhr

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die BVen eingehalten werden. Ihr könnt beim AG die Einhaltung anmahnen. Wenn er nicht reagiert, kònntet Ihr eine Klage hegen den AG erheben. Das alles will natürlich wohl abgewogen sein...

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