Personenwahl
Mir ist nur nicht klar,ob bei über hundert AN die Personenwahl gesetzlich erlaubt ist,oder ob ich eine Zustimmung von meinem AG dazu brauche,denn irgendwo im Internet habe ich gelesen,dass eine Anzahl von über Hundert zwingend eine Listenwahl verlangt. Meine Frage anders formuliert: Ist normales Wahlverfahren gleich Listenwahl?
Community-Antworten (2)
13.04.2014 um 18:30 Uhr
Ist Normales Wahlverfahren gleich Listenwahl? Nein, nicht zwingend. Im vereinfachten Wahlverfahren =>5 bis 50 AN und 51 - 100 AN wenn das mit dem AG vereinbart ist, werden immer alle Kandidaten auf dem Stimmzettel alphabetisch geordnet, insofern findet immer eine Personenwahl statt. Im normalen Wahlvefahren bleiben alle Kandidaten in der Reihenfolge stehen, wie sie eingereicht wurde und wenn es mehrere Wahlvorschlagslisten gibt (was im vereinfachten Wahlverfahren auch möglich ist) findet die sogenannte Verhältniswahl = Listenwahl statt!
13.04.2014 um 18:45 Uhr
Über 100 AN: eigentlich ganz einfach. Das Verhalten der Kandidaten entscheidet. Wird beim WV nur ein Wahlvorschlag (Liste) eingereicht, ist automatisch Personenwahl. Werden zwei und mehr Wahlvorschläge (Listen) eingereicht, ist automatisch Listenwahl.
Der AG hat da nichts mitzureden.
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