Mir ist nur nicht klar,ob bei über hundert AN die Personenwahl gesetzlich erlaubt ist,oder ob ich eine Zustimmung von meinem AG dazu brauche,denn irgendwo im Internet habe ich gelesen,dass eine Anzahl von über Hundert zwingend eine Listenwahl verlangt.
Meine Frage anders formuliert:
Ist normales Wahlverfahren gleich Listenwahl?