Erstellt am 13.04.2014 um 15:10 Uhr von Oblatixx
Möglich - ja.
Wenn allerdings eine zweite Liste kommt, dann habt ihr automatisch Listenwahl, denn man kann die Persönlichkeitswahl NICHT festlegen.
Erstellt am 13.04.2014 um 16:22 Uhr von nicoline
gittadjedda,
bitte nicht in deiner Ausgangsfrage weiterschreiben, geh bitte auf neue Antwort, wenn Du mehr schreiben möchtest.
*mir ist nur nicht klar,ob bei über hundert AN die Personenwahl gesetzlich erlaubt*
Ja, die Personenwahl ist immer erlaubt, egal wie viele Beschäftigte. Sie ergibt sich immer dann, wenn es bei dem normalen Wahlverfahren mehr als einen Wahlvorschlag gibt.
Erstellt am 13.04.2014 um 16:32 Uhr von Kölner
@nicoline
? Bin ich gerade auf dem Schlauch stehend, oder ist deine Antwort falsch?
Mehr als ein Wahlvorschlag = Listenwahl
Ein Wahlvorschlag (eine liste) = Personenwahl
Erstellt am 13.04.2014 um 16:37 Uhr von nicoline
@Kölner
nein, Du stehst nicht auf dem Schlauch, meine Antwort ist tatsächlich falsch, die Gedanken waren durcheinander, jetzt nochmal richtig:
Sie ergibt sich immer dann, wenn es bei dem normalen Wahlverfahren nur einen Wahlvorschlag gibt.
Danke.