Hallo, wir haben zur Zeit 115 Wahlberechtigte AN. Ist hiermit eine Personenwahl möglich?
Gruß,Brigitte!
Danke,das weiß ich,mir ist nur nicht klar,ob bei über hundert AN die Personenwahl gesetzlich erlaubt ist,oder ob ich eine Zustimmung von meinem AG dazu brauche,denn irgendwo im Internet habe ich gelesen,dass eine Anzahl von über Hundert zwingend eine Listenwahl verlangt.