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Personenwahl

G
gittadjedda
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben zur Zeit 115 Wahlberechtigte AN. Ist hiermit eine Personenwahl möglich? Gruß,Brigitte! Danke,das weiß ich,mir ist nur nicht klar,ob bei über hundert AN die Personenwahl gesetzlich erlaubt ist,oder ob ich eine Zustimmung von meinem AG dazu brauche,denn irgendwo im Internet habe ich gelesen,dass eine Anzahl von über Hundert zwingend eine Listenwahl verlangt.

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Community-Antworten (4)

O
Oblatixx

13.04.2014 um 17:10 Uhr

Möglich - ja. Wenn allerdings eine zweite Liste kommt, dann habt ihr automatisch Listenwahl, denn man kann die Persönlichkeitswahl NICHT festlegen.

N
nicoline

13.04.2014 um 18:22 Uhr

gittadjedda, bitte nicht in deiner Ausgangsfrage weiterschreiben, geh bitte auf neue Antwort, wenn Du mehr schreiben möchtest.

mir ist nur nicht klar,ob bei über hundert AN die Personenwahl gesetzlich erlaubt Ja, die Personenwahl ist immer erlaubt, egal wie viele Beschäftigte. Sie ergibt sich immer dann, wenn es bei dem normalen Wahlverfahren mehr als einen Wahlvorschlag gibt.

K
Kölner

13.04.2014 um 18:32 Uhr

@nicoline ? Bin ich gerade auf dem Schlauch stehend, oder ist deine Antwort falsch? Mehr als ein Wahlvorschlag = Listenwahl Ein Wahlvorschlag (eine liste) = Personenwahl

N
nicoline

13.04.2014 um 18:37 Uhr

@Kölner nein, Du stehst nicht auf dem Schlauch, meine Antwort ist tatsächlich falsch, die Gedanken waren durcheinander, jetzt nochmal richtig:

Sie ergibt sich immer dann, wenn es bei dem normalen Wahlverfahren nur einen Wahlvorschlag gibt.

Danke.

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