Kann ein Fremdfirmenmitarbeiter auf Einstellung in der eingesetzten Firma klagen?
Kann der Mitarbeiter einer Fremdfirma, der lange Zeit für eine Firma gearbeitet hat, auf Einstellung klagen? Er hat jetzt von seiner Firma die Papiere bekommen! Er hat seine Anweisungen über die ganze Zeit von Koordinatoren in der eingesetzten Firma erhalten. Oder geht das nur bei Leiharbeitnehmern ?
Community-Antworten (2)
13.04.2014 um 13:44 Uhr
Bundi, Deine Frage "Oder geht das nur bei Leiharbeitnehmern" lässt vermuten, dass es sich bei dem von Dir angesprochenen MA nicht um einen solchen handelt, sondern eher um einen Werksvertragler (zumindest liegt der Verdacht nahe, dass der AG diesen als solchen bezeichnen könnte/würde). Ohne die näheren Umstände bei Euch zu kennen, kann hier keiner eine einigermaßen richtige Antwort geben. Der Mitarbeiter sollte durch die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt prüfen lassen, ob es sich hier um einen Scheinwerkvertrag und damit um unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung handelt. Dort wird er auch erfahren können, wie hoch die Chancen bei einer Klage sind.
14.04.2014 um 11:30 Uhr
Zitat (Bundi): "Erhat seine Anweisungen über die ganze Zeit von Koordinatoren in der eingesetzten Firma erhalten."
Das wäre in der Tat nur bei AÜG zulässig. Insofern hätte man mit einer Klage unter Umständen gute Chancen.
Aber... falls der Arbeitgeber eine AÜG-Erlaubnis hat, dann hat man in der Regel keine Chance vor Gericht.
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